Haftstrafe für ehemaligen Bistums-Offizial
Ein ehemaliger Offizial des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg ist zu einer 28-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sechs Monate muss er absitzen.
Das Gericht sprach den Mann des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsführung und der Urkundenfälschung schuldig. Der Verurteilte, der von 1991 bis 2003 als Leiter der bischöflichen Gerichtsbehörde amtete, hat rund eine halbe Million Franken veruntreut. Geschädigt hat er das Bistum, eine Stiftung und ein ehemaliges Mündel. Unter anderem behielt der Mann 1999 eine Entschädigung von 100'000 Franken an ein Opfer sexuellen Missbrauchs für sich.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 12 davon unbedingt, verlangt. Die Verteidigung beantragte maximal 24 Monate bedingt. Der Fall kam ins Rollen, als der Bischof selber und weitere Personen 2004 Klage gegen den Offizial erhoben.
SDA/vin
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