Hackbeil-Mörder soll 20 Jahre ins Gefängnis
Seine beiden Stiefkinder brachte er mit rund 40 Messerstichen um, seine Frau erschlug er mit einem Beil. Nun hat der Prozess gegen den 39-jährigen Mann aus Sri Lanka begonnen.
Weil er 2005 seine Ehefrau und zwei Stiefkinder im Alter von 12 und 13 Jahren in Weite SG getötet haben soll, stand ein heute 39-jähriger Mann aus Sri Lanka vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Staatsanwaltschaft will ihn verwahren.
Angeklagt war der Mann des mehrfachen Mordes und der Brandstiftung. Der Untersuchungsrichter sagte vor Gericht, der Mann sei gemäss einem Gutachten kaum therapierbar und es bestehe die Gefahr weiterer Gewalttaten. Er forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe (20 Jahre) und eine anschliessende Verwahrung.
Stiefkinder regelrecht hingerichtet
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagte, der wegen Gewalt und Drohung vorbestrafte Mann habe im August 2005 seine beiden Stiefkinder «regelrecht hingerichtet» und anschliessend seine Frau mit einem Hackbeil erschlagen. Die Leichen der beiden Kinder wiesen laut Anklage je rund 20 Messerstiche auf.
Nach der Bluttat soll er seine Opfer mit Benzin übergossen und angezündet haben. Die Frau erlag erst im Spital ihren schweren Brandverletzungen. Im Mehrfamilienhaus im st. gallischen Weite hatte es eine starke Explosion gegeben - eine Hauswand wurde nach aussen gedrückt. Wegen des Anblicks der Leichen mussten Feuerwehrleute nach dem Löscheinsatz psychologisch betreut werden.
Gesicht entstellt
Der Angeklagte wurde beim Familiendrama selbst lebensbedrohlich verletzt. Er ist seither gehbehindert, seine Hände sind verstümmelt und steif, sein Gesicht entstellt. Er sagte vor Gericht, seine Frau habe die Kinder erstochen und ihn angezündet, danach habe sie sich selbst verletzt. Er sei unschuldig, wolle nun freikommen. Auf Fragen des Gerichtspräsidenten antwortete er oft verwirrt.
Dass am Feuerzeug seine Fingerabdrücke gefunden wurden, habe damit zu tun, dass er Räucherstäbchen damit angezündet habe. Die Beziehung zu seiner Frau und deren Kindern aus einer anderen Beziehung bezeichnete der Mann als «gut». Er wisse nicht, warum seine Frau zweimal das Frauenhaus aufgesucht habe, antwortete er auf eine Frage des Gerichtspräsidenten. Er soll die Frau geschlagen haben.
Frau soll die Kinder getötet haben
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Es fehle an Beweisen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau in ihrer Verzweiflung über die zerrüttete Ehe die Kinder getötet habe, so wie sein Mandant das darstelle. Falls das Gericht dennoch einen Schuldspruch fälle, sei sein Mandant wegen Mordes mit einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren zu bestrafen.
Von einer Verwahrung sei abzusehen. Von dem Mann gehe keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus, weil er angesichts seiner Behinderung gar keine Gewalt mehr ausüben könne. Im Gerichtssaal anwesend war auch die Schwester der getöteten Ehefrau. Ihr Anwalt forderte für sie eine Genugtuung von mindestens 7000 Franken. Das Kreisgericht will sein Urteil nächste Woche eröffnen.
SDA/miw
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