Guter Boden soll nicht verlocht werden
Die Golfanlage in Augwil soll erweitert werden. Der Kanton fordert nun weitere Abklärungen.
Von Doro Baumgartner Lufingen – Bei der Erweiterung des Golfplatzes in Augwil hat der Kanton ein gewichtiges Wort mitzureden. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hat in einer Vorprüfung festgestellt, dass die «qualitativen und quantitativen Angaben» zum Boden fehlen. Das heisst: Es ist nicht genügend abgeklärt worden, wie viel sogenannte Fruchtfolgefläche wegen der Vergrösserung der Anlage beansprucht wird. Denn die Erweiterung auf neun Loch bringt immerhin eine räumliche Ausdehnung von derzeit 7,4 auf 31,3 Hektaren mit sich. Ein ARE-Sprecher sagt auf Anfrage, dass das Amt in dieser Vorprüfung den Betreibern nur mitteile, auf was sie dringend achten müssen, bevor sie den Gestaltungsplan ausarbeiten. Wie ein Fall aus Bonstetten-Wettswil zeigte, tun die Betreiber gut daran, diese Vorschläge des Kantons zu befolgen. Der Golfplatz in Bonstetten konnte nicht realisiert werden, weil die Gemeinde nicht genügend abgeklärt hat, in welchem Umfang Fruchtfolgeflächen für den Golfplatz beansprucht werden. Verkehr muss geregelt werden Dem Bericht des ARE ist weiter zu entnehmen, dass Unterlagen nachzureichen sind, die die Verkehrssituation um den Golfplatz Augwil genau beschreiben. Plätze ab neun Loch müssen zudem einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Wann die Golfer auf der erweiterten Anlage einlochen können, steht noch offen.
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