Gülle im Bach - aber der Bauer ist nicht schuldig
Von einem Bauernhof floss Gülle in zwei Bäche in Langnau. Der Landwirt überzeugte gestern den Richter von seiner Unschuld. Er erhält sogar eine Umtriebs- entschädigung.
Horgen. - Der Pachthof in Langnau ist auf dem neusten Stand der Technik. Die Kühe haben einen Laufstall, die Jauche wird in einer neuen Anlage gesammelt und umweltschonend ausgebracht. Und trotzdem passierte im Mai des letzten Jahres das Unglück: Das Sammelbecken für die Jauche überlief, 10 000 Liter Gülle flossen ins Freie, gelangten über einen Feldweg in den Renggbach und von da in den Tobelbach. 122 Bachforellen verendeten.
Umwelt geschädigt
Die Staatsanwaltschaft untersuchte den Fall und kam zum Schluss, der Landwirt sei an der Gewässerverschmutzung schuld. Er hätte erkennen müssen, dass das Sammelbecken gefüllt war und überlaufen würde. Hätte er regelmässig überprüft, wie hoch die Gülle im Becken steht, hätte er das Unglück vermeiden können, warf die Staatsanwaltschaft dem Bauern vor und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken und einer Busse von 600 Franken.
Der Landwirt war mit diesem Strafbefehl aber nicht einverstanden. Er zog die Angelegenheit weiter und stand deshalb gestern Einzelrichter Bruno Richter am Bezirksgericht Horgen Red und Antwort. «Ich habe nicht fahrlässig gehandelt», sagte der Landwirt dem Richter. Die Jauche-Anlage war seit einem halben Jahr in Betrieb und das erste Mal gefüllt. «Ich ging davon aus, dass sie funktioniert.» Das tat sie aber offensichtlich nicht.
Weil der Betrieb an einem Hang steht, werden die Jauche und das Abwasser vom Stall zuerst in einem Sammelbecken aufgefangen. Von dort wird die Jauche in einen höher gelegenen Trog gepumpt. Das Einflussrohr bei diesem Trog lag jedoch unter einem Betondeckel. Deshalb konnte der Bauer nicht sehen, dass das Becken schon so weit gefüllt ist, dass die Gülle über das Einflussrohr stieg. Bei der Pumpe setzte nun aber aus diesem Grund die Umkehrfunktion ein. Die Jauche wurde zurück ins Sammelbecken gespült. Dieses überlief schliesslich.
Rohr musste korrigiert werden
Er habe schon bemerkt, dass der Jauchetrog gefüllt sei, sagte der Landwirt. Aber er habe gedacht, es reiche noch für ein bis zwei Tage. Das Unglück sei passiert, weil das Rohr falsch geplant worden sei. Es sei nach dem Unglück abgeändert worden, «ich bestreite, dass ich das Überlaufen hätte Erkennen können».
Der Einzelrichter war gleicher Meinung. Er sprach den Bauern vom Vorwurf der Gewässerverschmutzung frei und erliess ihm die Geldstrafe von 3000 Franken. Aber er verurteilte ihn zu einer Busse von 600 Franken, weil der Bauer nicht sofort die Polizei oder Feuerwehr alarmierte, nachdem er den Schaden entdeckt hatte. Er begann zuerst mit Aufräumarbeiten auf dem Hof. Hätte die Feuerwehr früher einschreiten können, wäre ein geringerer Schaden entstanden, begründete der Einzelrichter. Er sprach ihm aber eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken zu.
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