Guatemalas Staatschef tritt zurück
Er soll der Kopf eines Korruptionsnetzwerks sein: Gegen den Präsidenten von Guatemala, Otto Pérez läuft ein Haftbefehl. Nun ist er zurückgetreten.

Der Staatschef von Guatamala ist zurückgetreten. Pérez habe diese Entscheidung getroffen, um auf die gegen ihn eingeleiteten Massnahmen reagieren zu können, sagte sein Sprecher Jorge Ortega. In der Korruptionsaffäre war gegen ihn ein Haftbefehl erlassen worden.
Richter Miguel Ángel Gálvez habe dem Antrag auf Haftbefehl zugestimmt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Julia Barrera, am Mittwoch in Guatemala-Stadt. Nach guatemaltekischem Gesetz muss Pérez zurücktreten, wenn er in Untersuchungshaft genommen wird.
Mit dem Rücktritt wolle Pérez «auf individuelle Weise» auf die gegen ihn eingeleiteten Schritte reagieren, sagte sein Sprecher weiter. Zuvor hatte Pérez' Anwalt César Calderón bereits angekündigt, dass sich der Staatschef «stellen» und mit den Ermittlern zusammenarbeiten werde.
Parlament stimmte für Aufhebung der Immunität
Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass Pérez seine Amtsvollmachten verliere, sobald Untersuchungshaft angeordnet sei. Das Parlament des zentralamerikanischen Landes hatte am Dienstag die Immunität des konservativen Politikers aufgehoben und damit den Weg für eine Strafverfolgung frei gemacht.
Die 132 anwesenden Abgeordneten stimmten geschlossen für die Aufhebung der Immunität des Staatschefs. Damit wurde die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit in dem 158 Mitglieder zählenden Parlament klar erreicht. Infolge des Beschlusses durfte Pérez das Land nicht mehr verlassen. Generalstaatsanwältin Thelma Aldana begründete dies mit Fluchtgefahr.
Pérez wird von der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft und UN-Ermittlern beschuldigt, einer der führenden Köpfe eines Korruptionsnetzwerks beim Zoll gewesen zu sein. Gegen Schmiergelder sollen Importeuren Zollabgaben in Millionenhöhe erlassen worden sein.
Seit April verlangten Demonstranten bei wöchentlichen Massenprotesten seinen Rücktritt. Pérez beharrte aber darauf, bis zum Ende seines Mandats Mitte Januar zu amtieren. Bei der bevorstehenden Präsidentschaftswahl darf Pérez aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin nicht antreten.
AFP/SDA/chk
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