GSoA fordert vollständiges Exportverbot für Kriegsmaterial
Handgranaten der Schweizer Rüstungsfirma Ruag sollen über Drittländer nach Syrien gelangt sein. Die angebliche Enthüllung der Sonntagspresse entfacht die Diskussion um den Schweizer Kriegsmaterialexport neu.

Schweizer Handgranaten werden derzeit von der Freien Syrischen Armee (FSA) in ihrem Kampf gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad eingesetzt. Dies schreiben die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche». Sie berufen sich auf ein Foto, das ihnen von einem Reporter in Syrien zugespielt worden sein soll.
Um was für einen Reporter es sich dabei handelt, präzisieren die Zeitungen nicht. Sie schreiben einzig: Der Reporter, dessen Name den Redaktionen bekannt sei, habe die Rebellen im Kampfgebiet begleitet. Dabei habe er am vergangenen Donnerstag in der nordsyrischen Ortschaft Marea nahe der türkischen Grenze die Schweizer Handgranaten entdeckt und fotografiert.
«Sieht aus wie ein Produkt der Ruag»
Das Foto, welches die Zeitungen in ihrer heutigen Ausgabe als Beleg anführen, zeigt jedoch einzig eine Hand, die eine Granate des Typs «Offensive OHG92 SM 6-03 1» hochhält.
Dass eine solche Handgranate aus der Produktion des bundeseigenen Rüstungsbetriebs Ruag stammt, ist unbestritten. «Die Handgranate auf dem Foto sieht aus wie ein Produkt der Ruag», erklärt Sprecher Jiri Paukert der Nachrichtenagentur sda.
Dieser Produkte-Typ sei zwischen 1992 und 2005 für «kundenspezifische Aufträge» in der Schweiz produziert worden. Die OHG sei eine offensive Granate. Sie würde für das Eindringen in feindliche Stellungen verwendet und habe «nahezu keine Splitterwirkung» sondern beschränke sich auf die «Druckwellenwirkung», so Paukert.
Dass das Foto mit der Handgranate jedoch in Syrien, dazu noch beim Einsatz von Kampfhandlungen aufgenommen wurde, ist aufgrund des fehlenden Bildzusammenhangs ungeklärt.
Aufnahmeort des Fotos unklar
Genau diesen Punkt beanstandet Antje Baertschi, Sprecherin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), welches für die Exportkontrolle von Schweizer Kriegsmaterial zuständig ist. Das Foto mit der Handgranate, lasse keine konkreten Schlüsse zum Ort der Aufnahme zu.
Auf die von den Zeitungen aufgeworfene Frage, ob und wie denn Schweizer Kriegsmaterial nach Syrien habe gelangen können, sagte Baertschi: Seit dem 1. April 1998, also dem Datum, an dem das Schweizer Kriegsmaterialgesetz (KMG) in Kraft getreten sei, habe die Schweiz keine Waffenlieferungen an Syrien getätigt.
Auch Ruag-Sprecher Paukert sagt: «Seit ihrer Gründung im Jahr 1999 hat die Ruag kein Kriegsmaterial nach Syrien geliefert.» Das KMG verbietet die Lieferung von Waffen an Länder, die in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt sind oder wo Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden.
Den Vorwurf, die Schweiz habe das KMG verletzt, erheben die Zeitungen nicht. Sie werfen jedoch die Frage auf, ob die Schweiz vor 1998 Waffen an Syrien geliefert hat, und ob Schweizer Waffen zuletzt auch über den Umweg von Drittstaaten wie Katar oder Saudiarabien haben in die Hände der Rebellen gelangen können.
Handgranaten möglicherweise weiterverkauft
Von beiden Staaten wird angenommen, dass sie die syrischen Rebellen in ihrem Kampf gegen Assad unterstützen. Und von beiden Staaten weiss man auch, dass sie regelmässig Kriegsmateriallieferungen aus der Schweiz erhalten haben.
Das Seco schliesst in der Regel mit Drittstaaten wie Saudi- Arabien oder Katar sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärungen ab. Darin müssen die Staaten versichern, dass sie das Kriegsmaterial nur im eigenen Land verwenden und nicht an andere Parteien weiterverkaufen.
Zuletzt hatte jedoch Katar diese Vereinbarung verletzt, als es die Rebellen in Libyen mit Schweizer Waffen versorgte. Im Juli 2011 hatte das Schweizer Fernsehen SF aufgedeckt, dass Rebellen in Libyen Munition der RUAG von Katar erhalten hatten.
GSoA fordert vollständigen Exportverbot
Für die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ist deshalb klar: «Nur ein vollständiges Verbot von Kriegsmaterialexport kann verhindern, dass mit Schweizer Waffen getötet wird. Wenn die Kriegsmaterialverordnung nicht endlich konsequent durchgesetzt wird, muss die GSoA weitere Schritte vornehmen», schreibt die Gruppe in einer Medienmittelung.
Betreffend allfälligen Waffenlieferungen an Syrien vor dem 1. April 1998 erklärte SECO-Sprecherin Baertschi, sie könne dies weder mit Sicherheit bestätigen noch widerlegen. Eine genauere Prüfung zum mutmasslichen Fund von Schweizer Handgranaten in Syrien werde das Seco erst einleiten, wenn «konkrete Hinweise» zum Sachverhalt vorlägen, so Baertschi.
SDA/mrs
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