Grundrechte für Affen sind gesetzeswidrig
Die Basler sollen nicht über die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» abstimmen, beantragt die Basler Regierung.

Die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» soll nicht dem Stimmvolk unterbreitet werden. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat, das im September eingereichte Volksbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären.
Mit der Forderung nach Grundrechten für nichtmenschliche Primaten verstosse die Initiative gegen geltendes Bundesrecht, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit liege indes ein Verbot von Versuchen an Primaten «nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt», heisst es im Communiqué.
Nach Angaben der Regierung haben Tierversuche im Stadtkanton jedoch stark an Bedeutung verloren. Novartis habe die Primatenhaltung schon per Ende 2016 geschlossen. Und Roche wolle diesen Schritt bis Ende 2018 vollziehen. Die Universität Basel ihrerseits hat gemäss der Mitteilung nie an Primaten geforscht.
Lanciert hatte das Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics im Juni letzten Jahres. Bereits im November waren die nötigen 3000 Signaturen beisammen. Die schnelle Unterschriftensammlung zeige, dass Grundrechte für nichtmenschliche Spezies ein zentrales Anliegen seien, das gesellschaftspolitisch nicht länger ignoriert werden könne, hielten die Initianten fest.
Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung. Diese lasse Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zu und negiere die grundlegendsten Bedürfnisse dieser Tiere.
SDA/amu
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