Grüne wollen regionale Waffen-Datenbank
Ein Waffenregister soll Polizisten besser schützen – diese sehen jedoch keinen Handlungsbedarf.

Herr und Frau Schweizer greifen vermehrt zu den Waffen. Seit Jahren steigt die Nachfrage an Waffenerwerbsscheinen kontinuierlich. Der landesweite Trend schlägt sich auch in den Statistiken in der Region nieder. Im Baselbiet beispielsweise haben die Behörden 2017 1651 Waffenerwerbsscheine ausgestellt. Doppelt so viele wie noch vor fünf Jahren. Die Schützenverbände der beiden Basel haben bereits dazu aufgerufen, sich nicht zum eigenen Schutz Schusswaffen zuzulegen, und sind besorgt über die neuesten Entwicklung (die BaZ berichtete).
Nun fordern die Grünen die Kantone auf, Massnahmen zu ergreifen. Grossrat Jürg Stöcklin und Landrat Klaus Kirchmayr haben Vorstösse eingereicht, um ihre jeweiligen Regierungen aufzufordern ein regionales Waffenregister einzuführen. Ihre Forderung begründen sie mit dem «Anstieg der Waffendichte» und der «grossen Zahl von Schusswaffen in privaten Haushalten». Das mache vor allem die tägliche Arbeit der Polizeibeamten gefährlicher.
«Verschärft wird dieser Umstand durch die Tatsache, dass die Registrierung von Waffen Sache des Kantons ist und die Polizei deshalb oft nicht weiss, wer im Besitz einer Waffe ist», schreiben Stöcklin und Kirchmayr in ihren Vorstössen. Tatsächlich ist es so, dass die Schweiz über kein zentrales Waffenregister verfügt. Ein entsprechender Vorstoss auf Bundesebene wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ein zentrales Waffenregister einen erheblichen Mehraufwand für kleinere Kantone bedeuten würde. Die Mehrheit der Nationalräte forderte eine föderalistische Lösung bei der Waffenregistrierung.
«Gefahr für Beamte»
Notwendig sei das Register auch, um Polizeibeamte besser schützen zu können. «Polizisten oder andere Behördenmitglieder sollen wissen, wer eine Waffe zu Hause hat, bevor sie zu einem Einsatz ausrücken», so Kirchmayr. Das Register könne verhindern, dass die Polizisten beim Einsatzort eine böse Überraschung erleben würden.
Seit 2009 ist es in der Schweiz zwar Pflicht, jede gekaufte Waffe registrieren zu lassen, jedoch weiss eine Behörde nur über eine registrierte Waffe Bescheid, wenn sie auch innerhalb des jeweiligen Kantons gekauft wurde. Eine Neuregistrierung beim Umzug in anderes Kantonsgebiet ist nicht vorgeschrieben. Das Nichtvorhandensein eines regionalen Waffenregisters sei also gemäss den beiden Grünen eine «Gefahr für Beamte».
Doch weshalb? Im Jahr 2012 gab es gemäss Zahlen des Bundes 222 Schusswaffentote in der Schweiz. Bei 205 von ihnen handelte es sich um Suizidopfer. Der Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, Peter Gill, erklärt auf Anfrage, dass Gewaltdelikte mit Schusswaffen sehr selten seien. «Schusswaffen werden häufiger bei Suiziden verwendet.» Doch gemäss Jürg Stöcklin sei es nicht nur prekär, wenn eine Waffe tatsächlich eingesetzt werde. «Schon alleine die Drohung mit einer Waffe kann die Situation schnell zum Eskalieren bringen.» Auch hier relativiert Gill. Mehrheitlich würden Personen mit Stich- und nicht mit Schusswaffen bedroht.
Keine Sorge bei der Polizei
Trotz dem raren Vorkommen von Schusswaffendelikten sehen die Grünen weiter Handlungsbedarf. «Wenn ich mit Leuten aus dem Polizeikorps spreche, bestätigen sie mir gegenüber, dass die fehlende Möglichkeit, Personen im Vorfeld auf einen Waffenbesitz zu überprüfen, für sie eine Gefahr darstellt», sagt Kirchmayr. «Mir geht es mit diesem Vorstoss vor allem um Transparenz für den Staat, wer eine Waffe besitzt und wer nicht. Die Polizei muss das doch wissen dürfen.» Doch von einer solchen prophylaktischen Massnahme scheint man bei der Baselbieter Polizei nichts zu halten.
Polizeisprecher Adrian Gaugler dementiert Kirchmayrs Aussage: «Bei den Polizisten gibt es keine Unsicherheit bezüglich eines möglichen Waffenbesitzes bei Einsätzen.» Die jeweiligen Beamten seien entsprechend ausgebildet und würden wissen, wie sie bei den verschiedenen Einsätzen vorgehen müssten. Weiter habe die Baselbieter Polizei Zugriff auf die Onlinedatenbank «Owar», so Adrian Gaugler.
Mit diesem Dienst habe die Polizei die Möglichkeit, über eine einzige Abfrage Informationen zu Erwerb, Besitz oder Verbleib von Feuerwaffen aus den verschiedenen kantonalen Registern zu erhalten.
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