Grüne fordern PUK zur Spionageaffäre
Im Fall Daniel M. gehe es längst nicht mehr nur um einen übereifrigen Spion, sagen die Grünen. Sie wollen die Fakten durch eine Untersuchungskommission klären lassen.
«Die Affäre um Daniel M., den Nachrichtendienst und die Bundesanwaltschaft hat sich unterdessen zu einem wahrhaften Spionageroman ausgewachsen», schreibt Balthasar Glättli, Fraktionschef der Grünen, in einem Mediencommuniqué. Es gehe längst nicht mehr nur um einen übereifrigen Spion, sondern um grundsätzliche Fragen. Diese müssten beantwortet werden, und zwar nicht in einer geheimen Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).
Die Grünen fordern in dieser Sache darum in der Sommersession eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Ausserdem verlangen sie vom Bundesrat, das neue Nachrichtendienstgesetz nicht in Kraft zu setzen, bis die Fakten geklärt und alle offenen Fragen beantwortet sind.
Immer neue Details
In der verworrenen Affäre um die Bespitzelung deutscher Steuerfahnder durch einen Schweizer Spion tauchen immer neue Details auf. Was bisher bekannt ist:
März 2008: Im Zuge des Steuerstreits zwischen Deutschland und Liechtenstein gerät auch die Schweiz als «Steueroase» ins Visier deutscher Steuerfahnder und Politiker. Laut Schätzungen sollen Bundesbürger zwischen 130 und 180 Milliarden Euro illegal in die Schweiz geschleust haben.
Januar/Februar 2010: Ein Informant verkauft den Behörden Nordrhein-Westfalens (NRW) für 2,5 Millionen Euro Daten von 1500 Anlegern, die ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt haben sollen. Es folgen weitere Fälle von Datenklau. Tausende von deutschen Steuersündern zeigen sich selbst an.
14. Juli 2010: Die Filialen der Credit Suisse in Deutschland werden durchsucht. Auslöser ist eine vermutlich gestohlene CD.
2011: Die schweizerische Bundeskriminalpolizei nimmt im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl Ermittlungen auf. Weil sie dabei offenbar an Grenzen stösst, gelangt das Bundesamt für Polizei (fedpol) an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
Anfang 2012: Der NDB beauftragt den Zürcher Ex-Polizisten und Privatermittler Daniel M., die Namen von verdächtigen NRW-Steuerfahndern herauszufinden. Der frühere Mitarbeiter des UBS-Sicherheitsdienstes war gemäss den deutschen Ermittlern «mindestens von 2012 bis Ende 2015» in Deutschland aktiv. Er soll dabei auch eine «Quelle» in der Finanzverwaltung platziert haben.
31. März 2012: Die schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) erlässt gegen drei deutsche Finanzbeamte im Zusammenhang mit einem CD-Kauf mit Kundendaten der CS Haftbefehl - offenbar gestützt auf Informationen ihres freien Mitarbeiters M.
Januar/Februar 2015: M. gerät wegen des Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes selber ins Visier der Schweizer Ermittlungsbehörden, gemäss Angaben der «Bilanz» aufgrund von Informationen seines einstigen Arbeitgebers UBS. So soll er einem Ex-Agenten des deutschen Bundesnachrichtendienstes Kundendaten von Schweizer Banken verkauft haben. Die Daten erweisen sich später allerdings als falsch.
1. Dezember 2016: Der Ermittlungsrichter des deutschen Bundesgerichtshofs erlässt gegen M. einen Haftbefehl. Der Beschuldigte wird verdächtigt, für eine «fremde Macht» spioniert zu haben.
28. April 2017: Fahnder des Bundeskriminalamtes spüren M. in einem Hotel in Frankfurt am Main auf und nehmen ihn fest. In der Main-Metropole und im Wetteraukreis werden zudem Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
2./3. Mai 2017: Die deutsche Regierung beruft die Schweizer Botschafterin in Berlin zu einem klärenden Gespräch über die Spionageaffäre ins Aussenministerium ein. Tags darauf tauschen Aussenminister Sigmar Gabriel und sein Schweizer Amtskollege Didier Burkhalter am Telefon Informationen aus.
4. Mai: Die Bundeskanzlei bestätigt einen Bericht von Radio SRF, wonach das fedpol im Rahmen des Datenklau-Verfahrens den NDB kontaktiert hatte. Der Bundesrat sei über die Demarche 2011 durch den damaligen Verteidigungsminister Ueli Maurer informiert worden.
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