Gilt ein Grenzgänger als «Inländer»?
Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative war heute Thema in Brüssel. Die EU-Staaten zeigten sich misstrauisch.
Während sich letzte Woche Brüssel positiv zum Inländervorrang «light» geäussert hatte und durchblicken liess, die «Quadratur des Kreises» sei möglich, haben die EU-Staaten am Dienstag in Brüssel wesentlich kritischere Töne angeschlagen. In der so genannten EFTA-Arbeitsgruppe wurde erneut über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) diskutiert.
Gemäss EU-Juristen handelt es sich beim Inländervorrang «light» trotz allem um «ein permanentes System», die Freizügigkeit zu beschränken - einfach eines mit «temporären Massnahmen», sagte eine mit dem Thema vertrauten Person zur Nachrichtenagentur sda. Darüber seien sich sowohl Juristen wie auch Mitgliedstaaten einig gewesen.
Insider: Vieles noch unklar
Die EU-Staaten sehen daher den Vorschlag weiterhin nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel. Es habe viele Wortmeldungen gegeben, da auch vieles noch nicht klar sei, sagte der Insider weiter. Einzig Österreich habe sich positiv zum Vorschlag geäussert.
Erneut wurde etwa über den Begriff «Inländer» diskutiert. Während sich die Schweiz auf den Standpunkt stellt, dass unter «Inländer» alle in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden fallen, sind die EU-Staaten nicht überzeugt, dass ihre Bürger nicht doch diskriminiert werden. Für sie stellte sich zudem die Frage, ob die Grenzgänger auch als «Inländer» gelten oder nicht.
Treffen des Gemischten Ausschusses
Die EU-Staaten wollen nun den 16. Dezember abwarten – die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte über das Umsetzung-Gesetz. Es sei durchaus möglich, dass es kurz darauf noch ein Treffen des Gemischten Ausschusses geben werde, hiess es in Brüssel. Als mögliches Datum wurde der 20. Dezember genannt.
Der Gemischte Ausschuss ist ein technisches Gremium, in dem Vertreter der EU-Staaten, der EU-Kommission und der Schweiz sitzen.
SDA/woz
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch