Gewerbler verlieren im Streit um die Sexboxen
Das Baurekursgericht ist der Auffassung, dass die Stadt Zürich in Altstetten den geplanten Strichplatz einrichten kann. Doch die Anrainer lassen nicht locker.
Etappensieg für den Zürcher Stadtrat: Das Vorhaben, auf einer Industriebrache in Altstetten den landesweit einzigen Strichplatz einzurichten, hat eine erste juristische Hürde genommen. Die davon direkt betroffene Interessengemeinschaft Aargauerstrasse hatte das Projekt angefochten. Jetzt hat das Baurekursgericht die Einsprache in den Hauptpunkten abgewiesen, wie es dort gestern auf Anfrage hiess.