Gewalttätige Männer sollen elektronische Fussfessel tragen
Das Parlament hat einer Motion gegen häusliche Gewalt zugestimmt. Eine elektronische Überwachung soll künftig sicherstellen, dass potenziell gewalttätige Männer ihren Frauen fernbleiben.

Männer, die sich wegen häuslicher Gewalt per richterlichen Beschluss von ihren Frauen fernhalten müssen, sollen künftig elektronisch überwacht werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die dafür eine Gesetzesgrundlage fordert.
Vater der Motion ist Yvan Perrin (SVP/NE), der auf positive Erfahrungen in Frankreich und Spanien mit solchen elektronischen Vorrichtungen hinweist. Die Räte rennen mit ihrer Forderung beim Bundesrat offene Türen ein. Er empfahl die Motion ebenfalls zur Annahme. Dank diesen Instrumenten kann bereits eingeschritten werden, bevor wieder ein gewalttätiger Übergriff stattfindet. Weiter hat sich der Ständerat mit folgenden Geschäften befasst:
Biometriefreie ID: Schweizerinnen und Schweizer können auch in Zukunft eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte beziehen. Der Ständerat hat diese vom Nationalrat bereits gutgeheissene Änderung des Ausweisgesetzes einstimmig gutgeheissen. Mit der Vorlage - die nun am Ende der Sommersession in die Schlussabstimmung kommt - sorgt das Parlament dafür, dass Schweizer Staatsangehörige, die ihre ID nur im Inland benutzen wollen, auf Antrag auch in Zukunft eine Identitätskarte (ID) ohne elektronisch gespeicherte Daten beziehen können. Das Parlament setzt damit ein Versprechen des Bundesrats um, das dieser vor der umstrittenen Abstimmung vom Mai 2009 über die Einführung der Biometrie-Pässe gemacht hatte.
Fallpauschalen: Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten soll nicht darunter leiden, wenn 2012 die Fallpauschalen eingeführt werden. Der Bundesrat soll Massnahmen ausarbeiten, um die Qualität der Aus- und Weiterbildung sicherzustellen. Der Ständerat hat als Zweitrat eine Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission diskussionslos an den Bundesrat überwiesen. Obwohl die Sache an sich klar geregelt sei, sei die Sorge um die Qualität bei den Betroffenen gross, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH).
Gefälschte Medikamente: Fälschung und Schmuggel von Arzneimitteln sollen härter bestraft werden. Der Ständerat hat diskussionslos eine Motion von Guy Parmelin (SVP/VD) an den Bundesrat überwiesen, die härtere Sanktionen auf allen Ebenen fordert - auch strafrechtlich. Dabei soll sich der Bundesrat an den Bestimmungen zum Drogenhandel orientieren. Gesundheitsminister Didier Burkhalter sagte, der Handel mit gefälschten Medikamenten ein «lukratives Geschäft», weil kaum Sanktionen drohten.
Transparenz bei Krankenkassen: Krankenkassen sollen künftig die Entschädigungssummen für den gesamten Verwaltungsrat sowie für den Vorstandspräsidenten und den CEO einzeln offenlegen müssen. Der Ständerat hiess diskussionslos eine Motion von Ulrich Giezendanner (SVP/AG) gut und überwies sie an den Bundesrat. Die Motion geht weiter als der bundesrätliche Vorschlag zum neuen Bundesgesetz betreffend Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, der keine separate Offenlegung für Vorstandspräsidium und CEO vorsieht.
Konkursverfahren: Für gewerbsmässige Gläubigervertreter soll der freie Zugang zum Markt gewährleistet sein, sodass elektronische Eingaben im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren gesamtschweizerisch möglich werden. National- und Ständerat beauftragen den Bundesrat damit, ihnen eine Änderung des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zu unterbreiten. Der Ständerat hat am Montag diskussionslos eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. Dieser stellte sich nicht dagegen. Heute ist es den Kantonen überlassen, die gewerbsmässige Gläubigervertretung zu regeln. Dies hat dazu geführt, dass etwa in den Kantonen Waadt und Genf Gläubigervertreter aus anderen Kantonen nicht zugelassen sind.
SDA/wid
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