Gesetzesschutz für die Basler Herbstmesse
Die Basler Regierungen will den ältesten Schweizer Jahrmarkt gesetzlich schützen.

Die Basler Herbstmesse soll künftig per Gesetz geschützt werden. Die Regierung hat am Dienstag dem Grossen Rat dazu einen Entwurf vorgelegt. Anlass war ein Grossratsbeschluss zu einer 2008 mit 3488 Unterschriften eingereichten Volksinitiative. Die Regierung will die traditionsreiche Herbstmesse als Kulturgut erhalten und stärken, wie sie mitteilte. Konkret solle sie weiterhin jedes Jahr einmal durchgeführt werden.
Festgeschrieben würden dabei auch ihre Spielorte - wobei die Regierung die Kompetenz erhielte, gegebenenfalls auf geeignete Alternativstandorte auszuweichen. Hintergrund der auslösenden Initiative «zum Schutz der Basler Herbstmesse» waren Diskussionen und Unsicherheiten um Messe-Spielorte.
Eine Million Besucher pro Jahr
Die Basler Herbstmesse hatte im vergangenen Jahr mit 501 Ständen und Bahnen wieder über eine Million Besuchende an 16 Tagen angelockt. Erstmals gab es eine nationale Fernsehwerbespot-Kampagne. Es war die 540. Ausgabe gewesen - so alt geworden ist sie ohne präzisen gesetzlichen Schutz.
Die Messe, deren Ursprung auf einen Erlass Kaiser Friedrichs von 1471 zurückgeht, hat das in der Schweiz weitaus grösste Angebot an «fliegenden Bauten», wie die Fahrbetriebe im Fachjargon genannt werden.
SDA/amu
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch