Gesetz soll Privatgläubiger zu Verzicht zwingen
Die privaten Gläubiger Griechenlands sollen per Gesetz zu einem Forderungsverzicht gezwungen werden.
Das soll laut dem griechischen Finanzministerium dann der Fall sein, wenn die Privatgläubiger nicht freiwillig nachgeben. Die griechische Regierung werde in Kürze dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen, hiess es am Dienstag. Vorgesehen sind gemeinsame Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses), mit denen eine Mehrheit der Gläubiger entscheidet, wie hoch der Forderungsverzicht ausfällt. Eine Minderheit, die damit nicht einverstanden ist, muss sich in diesem Fall dem Votum beugen. Allerdings hat die Ratingagentur Standard & Poor's gedroht, Griechenland weiter abzustufen und eine selektive Insolvenz auszurufen, sollte das Land rückwirkend für seine Anleihen Klauseln beschliessen, welche die Rechte der Anleger einschränken. Die Finanzminister der Euro-Zone hatten sich am frühen Dienstagmorgen auf ein neues Rettungspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Der Forderungsverzicht von Banken, Fonds oder Versicherungen war eine wichtige Voraussetzung dafür. «Die Gläubigerbeteiligung ist breiter ausgefallen, als wir das angedacht hatten», sagte Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker. Der Internationale Bankenverband (IIF) hat die mit Griechenland gefundenen Vereinbarungen als «unverzichtbaren Teil» der Bemühungen um eine Sanierung der Staatsfinanzen bezeichnet. In einer Erklärung des Verbandes heisst es, es handle sich «um die bisher grösste Umstrukturierung von Staatsschulden». Das bisher noch nie dagewesene Paket zur Umschuldung spiegle «die aussergewöhnlichen und einzigartigen Umstände» des Falles Griechenland wider. Der Verband empfahl allen Investoren eine «sorgfältige Prüfung» des Angebots zum Umtausch alter Anleihen in neue.
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