Gesetz schützt Händler statt Konsumenten
Die Lebensmittelkontrolleure unterstehen der Schweigepflicht. Deshalb erfahren die Konsumenten auch im Fall der jüngst beanstandeten asiatischen Gemüse nicht, welche Geschäfte sie besser meiden sollten.

Liebhaber der asiatischen Küche – und davon gibts immer mehr – haben keine Freude am jüngsten Bericht des Basler Kantonslabors: Die Hälfte der auf Pestizidrückstände untersuchten Gemüse wie Pak Choi, Okra und Co. mussten beanstandet werden. Bei 16 von 32 Proben bei Händlern mit Direktimport von asiatischem Gemüse wurden die Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln überschritten, teilweise bei mehreren Stoffen. Nun möchte der Konsument selbstverständlich gerne wissen, um welchen Laden er künftig besser einen Bogen machen soll.