Geschasster Basler Chefbeamter blitzt vor Bundesgericht ab
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des früheren Leiters Beschaffungswesen des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartementes bestätigt.

Zwei Submissionsverfahren von 2013 hatten zur Verurteilung geführt: Bei einem unzulässig schweren Infomobil der Basler Kantonspolizei hatte der damalige Chef des Beschaffungswesen des des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) unterlassen, vom Lieferanten eine Nachbesserung zu verlangen, und bei der Beschaffung von 620 Körperschutzwesten für die Polizei hatte er auf unzulässige Weise auf Lieferanten Einfluss genommen.
Das Strafgericht verurteilte den Mann deswegen Ende 2014 erstinstanzlich wegen versuchter ungetreuer Amtsführung und Sachbeschädigung und brummte ihm eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen von 180 Franken bei zwei Jahren Bewährungsfrist auf. Er selbst wie auch die Staatsanwaltschaft zogen den Fall jedoch weiter.
Zweite Instanz verschärft Urteil
Das Appellationsgericht in Dreierbesetzung war dann strenger: Es sprach ihn am 20. Januar 2017 gleich der mehrfachen ungetreuen Amtsführung schuldig und verschärfte dabei auch die Strafe zu 90 Tagessätzen à 180 Franken, ebenfalls bedingt auf zwei Jahren. Gegen dieses Urteil reichte er darauf Beschwerde beim Bundesgericht ein.
In Lausanne blitzte der Mann jedoch komplett ab: Gemäss dem am Montag publizierten Urteil vom 28. November wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, die sie «in allen Teilen als unbegründet» taxierte, soweit es überhaupt darauf eintrat. So muss er auch die Gerichtskosten von weiteren 3000 Franken tragen.
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