Gericht will Verfahren gegen Wulff einstellen
Zwischenbilanz im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten: Die Richter erachten die Vorwürfe als nicht erwiesen. Wulffs Verteidiger fordern einen hundertprozentigen Freispruch.

Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hat das Landgericht Hannover die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Die Kammer sehe die Vorwürfe der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nicht bewiesen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow in einer Zwischenbilanz des seit Mitte November dauernden Verfahrens.
In seinem Vorschlag zur Einstellung des Prozesses beruft sich das Gericht auf Paragraph 153 der Strafprozessordnung. Demnach kann von Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen werden und ein Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Ob der Prozess nun bald zu Ende geht, ist allerdings offen. Wulffs Anwälte kündigten an, sie wollten weiter für seinen Freispruch kämpfen.
Rechnungen über rund 700 Euro
Wulff muss sich wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und der mitangeklagte Filmmanager David Groenewold wegen Vorteilsgewährung verantworten. Groenewold hatte dem Ehepaar Wulff bei einem Oktoberfestbesuch 2008 Rechnungen im Wert von rund 700 Euro beglichen. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens war Wulff als Staatsoberhaupt zurückgetreten. In dem Verfahren in Hannover wurden in den vergangenen Wochen rund 20 Zeugen gehört.
AFP/mw
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