Gericht lehnt Befangenheitsanträge im NSU-Prozess ab
Die Befangenheitsanträge der Verteidigung der Hauptangeklagten Zschäpe sowie des Angeklagten Wohlleben wurden abgelehnt. Sie waren eingereicht worden, weil die Anwälte nach Waffen durchsucht worden waren.

Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) Medienberichten zufolge heute die Befangenheitsanträge der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und des Angeklagten Ralf Wohlleben abgelehnt. Der Antrag der Anwälte Zschäpes richtete sich gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. «Es liegen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters vor», heisst es laut «Spiegel Online» in dem fünfseitigen OLG-Bericht.
Die Anwälte der 38-jährigen Zschäpe hatten am ersten Prozesstag erklären lassen, ihre Mandantin lehne Götzl als befangen ab, weil die Verteidiger vor dem Betreten des Sitzungssaals auf Waffen durchsucht werden sollten. Dagegen war diese Sicherheitsmassnahme bei den Vertretern der Bundesanwaltschaft und den Justizbediensteten nicht vorgesehen. Die Verteidiger würden damit verdächtigt, sich an «verbotenen und kriminellen Handlungen zu beteiligen», hiess es demnach in dem Antrag. Der Prozess war daraufhin vor Verlesung der Anklageschrift bis zum 14. Mai vertagt worden.
Zehn Morde
Zuvor hatte das OLG heute bereits den Befangenheitsantrag Wohllebens gegen Götzl und zwei weitere Richter als unbegründet abgelehnt, wie der «Tagesspiegel» (Samstagsausgabe) und der «Bayerische Rundfunk» berichteten. Eine Sprecherin des OLG äusserte sich nicht zu dem Bericht. «Das kommentieren wir nicht», sagte sie.
Verhandelt wird wegen der Verbrechensserie der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Zschäpe muss sich vor dem OLG wegen Mittäterschaft bei zehn Morden verantworten. Den anderen vier Angeklagten wird Unterstützung oder Beihilfe vorgeworfen. Die mutmasslichen zwei Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind tot. Sie hatten sich im November 2011 selbst getötet.
AFP/rbi
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