«Gerade noch küssten wir uns – dann war sie tot»
Ein 27-jähriger Autofahrer hat bei Frankfurt ein auf der Strasse stehendes Liebespaar überfahren. Die Frau starb. Ihr Freund sagt gegen den Angeklagten vor Gericht aus.
Es war bereits kurz nach Mitternacht, als ein Paar, beide um die 40 Jahre alt, ein Volksfest im deutschen Kriftel verliess. Die beiden hatten sich lange nicht gesehen, wollten nur noch nach Hause und standen küssend auf der Strasse bei einem Fussgängerstreifen und warteten auf ein Taxi. So beschreibt der Kläger die Szene laut «Bild» vor dem Frankfurter Landgericht. Er habe das herannahende Auto kaum wahrgenommen. Plötzlich spürte er eine Stossstange an seiner Wade, worauf er dem Fahrer mit der Hand signalisiert habe, weiterzufahren.
Was als Nächstes geschah, entzieht sich dem vollen Bewusstsein des Klägers. Offenbar hatte sich der Fahrer, ein 27-jähriger Student, dermassen über das Verhalten des knutschenden Paares geärgert, dass er aufs Gas drückte und die Frau auf die Motorhaube lud. Sie rutschte dann wieder auf die Strasse und geriet unter das rechte Vorderrad. Laut Staatsanwalt wurde sie mehrere Hundert Meter mitgeschleift und starb daraufhin an ihren Verletzungen. «Vor einer Minute hatten wir noch geknutscht – dann war sie tot. Wir waren acht Jahre zusammen, wollten heiraten», so der Kläger, der selbst mit leichten Verletzungen davongekommen ist.
Fahrer war angeblich mit Navi beschäftigt
Der Angeklagte selbst gibt an, vor der Losfahrt mit dem Navi beschäftigt und daher abgelenkt gewesen zu sein. Zugleich spricht er bei seiner Handlung in der Nacht im September 2015 vom grössten Fehler seines Lebens. Ein Zeuge, der in jener Nacht ebenfalls im Auto sass, sagte laut «Welt» aus, dass der Angeklagte etwa drei bis fünf Becher Apfelwein getrunken habe. Er habe sich aber bis zum Vorfall beim Fussgängerstreifen völlig normal verhalten.
Neben Totschlag werde dem Mann Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr vorgeworfen. Mit einem Urteil wird noch im November gerechnet. Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft.
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