Geprellte Bauherren reichen Anzeige gegen Raiffeisen ein
Rund zwei Millionen Franken soll ein Generalunternehmer veruntreut haben – mithilfe von Mitarbeitern der Raiffeisenbank Winterthur.
Von René Donzé Winterthur – Die Affäre Baumhaus nimmt für die Raiffeisenbank immer grössere Dimensionen an. Gestern haben Geschädigte des Seuzacher Generalunternehmers Norbert Moos und seiner Baum Haus AG Strafanzeige gegen Moos und dessen Frau Simone sowie zwei Mitarbeiter der Raiffeisenbank Winterthur eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Es gehe um Veruntreuung von rund zwei Millionen Franken durch Norbert Moos, sagte Feico Bakker, Sprecher der IG Baumhaus, gestern vor den Medien. Bei seinen fragwürdigen Geschäften soll der inzwischen insolvente Unternehmer von zwei Mitarbeitern der Raiffeisenbank unterstützt worden sein. Die IG Baumhaus bereitet auch eine Anzeige bei der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma) wegen fehlender Kontrollen und Vertuschung von Fakten durch die Raiffeisen vor, so Bakker weiter. Honorare abgezweigt Die Vorwürfe sind happig: So soll die Raiffeisenbank die Baum Haus AG von Moos gegenüber Kunden als zahlungsfähig und vertrauenswürdig gelobt haben, obwohl sie wusste, dass sie bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckte. «Die Raiffeisenbank hätte schon im September 2009 erkennen können und müssen, dass die Baum Haus AG insolvent war», sagte Bakker gestern. Pikant ist, dass derselbe Raiffeisen-Kundenberater sowohl den Generalunternehmer als auch die privaten Bauherren betreute. Nachdem die Konti eingerichtet waren und die Kredite gesprochen waren, liess sich Moos ungewöhnlich hohe Honorare auf sein Privatkonto auszahlen. Oft noch am gleichen Tag. In einem Fall waren es zweimal 200 000 Franken für ein Haus mit einer Bausumme von weniger als zwei Millionen Franken. Für Handwerker blieb häufig nichts mehr übrig.«Die ganze Geschichte ist einfach nicht sauber», sagte Bakker gestern. Kommt dazu, dass der Geschäftsführer der Winterthurer Raiffeisenbank, René Bentele, selber Baumhaus-Kunde war. Von seinem Konto wurden indes keine auffällig hohen Honorare ausbezahlt. Aufgeflogen war die Geschichte, nachdem die Baum Haus AG im letzten Herbst Insolvenz angemeldet hatte (TA vom 31. März). Nun haben die Mitglieder der IG Baumhaus einen Kostenvorschuss von 10 000 Franken gestellt, damit das Konkursverfahren über die Firma durchgeführt werden kann. Auch verlangen sie eine Ausweitung des Konkursverfahrens auf Norbert Moos als Privatperson. Sie befürchten, dass der Unternehmer Geld für sich abgezweigt hat. Aus diesen Verfahren hoffen die Geschädigten auf weitere Unterlagen, mit denen sie ihre Anschuldigungen belegen können. Auch die Strafanzeigen sollen in erster Linie dazu dienen, die Vorwürfe zu erhärten und später auf dem Zivilweg Schadenersatz zu fordern. Maulkorb-Verträge durch Bank Der Winterthurer Fall ist von Raiffeisen Schweiz zur Chefsache erklärt worden und wird von der Zentrale in St. Gallen betreut. Raiffeisen-Sprecher Franz Würth bezeichnet die Klagen als «reine Erpressung». Die IG von Feico Bakker sei ein «anonymes Gebilde», da dieser sich weigere, die Namen der Mitglieder bekannt zu geben. Bakker sagt, er wolle die Mitglieder vor Repressionen durch die Bank schützen, indem etwa ihre Hypotheken gekündet würden. Für Würth ist das eine «Schutzbehauptung». Er sagt, die Bank habe bereits mit zwölf Geschädigten Lösungen «auf individueller Basis» gefunden. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um günstige Hypotheken oder Geldleistungen handeln. Im Gegenzug müssen die so Entschädigten schweigen. Bakker spricht von Maulkorb-Verträgen. Laut einer Meldung von «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens beträgt die Konventionalstrafe bei Vertragsbruch 30 000 Franken. Zu den Vorwürfen der Kläger wollte Würth wegen des nun laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Die Raiffeisenbank betrachtet die Strafklage als reine Erpressung durch eine anonyme Gruppe.
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