Genfer Urteil schützt Bankmitarbeiterin vor der Auslieferung ihres Namens
Die Credit Suisse darf die Daten einer Ex-Mitarbeiterin im Steuerstreit nicht an die USA liefern. Das Urteil zielt auch auf den Bundesrat – und auf die Finma.

Es gab schon viele provisorische Verbotsurteile in mehreren Kantonen. Jetzt hat ein Genfer Gericht erstmals in der Hauptfrage entschieden, nämlich ob eine Bank den USA Mails, Memos, Telefonlisten und Sitzungsprotokolle überhaupt liefern darf, ohne die Namen der Bankmitarbeiter abzudecken. Die Antwort ist: Nein, sie darf es nicht. Das private Interesse des Bankmitarbeiters, sich vor einer Verfolgung in den USA zu schützen, ist gewichtiger als das öffentliche Interesse, dass eine straffällige, systemrelevante Bank ihre Affäre im Ausland regeln kann.