Gemeinden bestimmen, wer ins Altersheim darf
Den Gemeinden soll künftig mehr Verantwortung übertragen werden. Die Verteilung von Heimbewohnern wäre dann nicht mehr, wie bis anhin, Sache der Altersheime sondern der Gemeinden.

Die Menschen werden immer älter – auch im Baselbiet. Die Überalterung verursacht hohe Kosten in Pflege und Betreuung, was die Krankenkassen und, wegen der Ergänzungsleistungen, die Gemeinden belastet. Gesundheitsdirektor Thomas Weber hat deshalb kurz nach Antritt seines Amtes verkündet, dass er die Aufgaben und die Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden klären will. Nun liegt der BaZ ein internes Arbeitspapier vor, das Einblicke in das neue Gesetz über die Pflege und die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen gibt.