Acht Monate GefängnisGehörnter Franzose legt Brand bei Freundin
Ein frustrierter Mann aus Mulhouse entfachte im Keller eines Mehrfamilienhauses ein kleines Feuerchen. Das Baselbieter Strafgericht setzte sich damit auseinander, ob dies Brandstiftung oder Sachbeschädigung war.

Als der Franzose von seiner Arbeit in Genf nach Mulhouse zurückkehrte, machte er noch einen Abstecher zu seiner Freundin in Lausen. Aber an jenem Samstagmorgen vor etwas über zwei Jahren hatte diese Frau keinen weiteren Besuch erwartet.
In ihrer Wohnung befand sich bereits ein Mann. So liess sie ihren Freund zwar ins Treppenhaus, nicht aber in die Wohnung. Gepolter, Fusstritte gegen das Geländer – vor der Tür kam es zum verbalen Streit, Nachbarn wurden hellhörig, und sie forderte den Franzosen auf, die Liegenschaft zu verlassen.
Kurz darauf schlug er, und das gab der 31-Jährige später bei der Polizei zu, ihre Fensterscheibe ein. Er spielte die Tat aber herunter. Er habe sich besorgt bemerkbar machen wollen und nur ein wenig mit einem Stein gegen das Fenster geklopft. Als etwas später die Polizei eintraf, entdeckte sie ein Feuerchen im Trocknungsraum des Kellers. Dort wurden eine «20 Minuten»-Zeitung, mutmasslich ein Tupperware-Gefäss und etwas Stoff verbrannt.
Ein Indizienprozess
Für jeden mit gesundem Menschenverstand ist klar: Dieses Feuer hat der gehörnte Franzose – ein Raucher, der das Feuerzeug stets dabei hat – in seiner Eifersucht gelegt. Letztlich deuteten auch die am Abend versandten SMS mit der Drohbotschaft «C’est pas fini» und «Ça commence juste pour toi. On voit» auf seine Täterschaft hin.
Aber so einfach war das nicht zu beweisen. Der Franzose bestritt seine Tat bis zum Schluss. Letztlich hatte niemand den Mann direkt im Keller gesehen. Für die Staatsanwältin jedoch war sonnenklar: Hier hatte man einen Brandstifter entlarvt. Und sie trug alle Indizien minutiös zusammen. 20 Monate Gefängnis forderte sie. Dem Franzosen drohte sogar ein Landesverweis von sechs Jahren.
Der Ausgang der Gerichtsverhandlung am Donnerstag war aber nicht vorauszusehen. Würde Gerichtspräsident Christoph Spindler die zahlreichen Indizien anerkennen? Klar war, dass der Brand in der Zeit gelegt worden war, als der Mann sich in der Liegenschaft aufhielt. Zur Berechnung wurde sogar die Bodentemperatur des Betons nach den Löscharbeiten gemessen.
Hoher Sachschaden
Von den Ausflüchten des frustrierten Franzosen liess sich das Gericht nicht beirren. Es gab keine weiteren Personen im Haus, die für den Brand infrage gekommen wären. Nur die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass sich der Brand in diesem kahlen, betonierten Kellerraum zu einer Feuersbrunst hätte entwickeln können, teilte das Gericht nicht. «Das Feuer konnte sich nicht ausbreiten und nicht über eine längere Zeit erstrecken.» Folglich keine Brandstiftung und kein obligatorischer Landesverweis.
Doch das Muttenzer Strafgericht verurteilte den Heisssporn aus Frankreich wegen einfacher Sachbeschädigung. Für seine Tat im Affekt erhält er acht Monate Gefängnis bedingt, muss die Gerichts- und Verfahrenskosten übernehmen, der Gebäudeversicherung rund 9200 Franken zurückzahlen und die Kosten für die Fensterscheibe begleichen.
Sein Anwalt hat ihm geraten, die Strafe zu akzeptieren.
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