Gehen nun die Handschlagverweigerer vor Gericht?
Gemäss Informationen der BaZ wollen die muslimischen Brüder, wenn nötig, den juristischen Weg einschlagen. Das Bundesgericht stünde vor einem Grundsatzentscheid.

Die Aussage der Baselbieter Bildungsdirektion war klar: Seit Donnerstag müssen die beiden muslimischen Jugendlichen ihren Sekundarlehrerinnen die Hand wieder reichen, ansonsten drohen ihnen bis zu 5000 Franken Busse. Die Verweigerung aus religiösen Gründen wird nicht mehr akzeptiert. Wie nun ein Bekannter der Familie der BaZ sagt, wollen die Brüder ihren Lehrerinnen die Hände aber weiterhin nicht schütteln: «Sie sind bereit, das Ganze bis vor Bundesgericht zu ziehen. Bisher haben die Lehrerinnen den Händedruck jedoch noch nicht eingefordert.»