Familienrecht im StänderatGegen Nachteile für Frauen bei Scheidungen
Die Basler Ständerätin Eva Herzog hat sich gegen den Bundesrat durchgesetzt: Es braucht eine bessere Datengrundlage für Unterhaltsentscheide.

Der Bundesrat soll eine Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht schaffen. Der Ständerat hat als Erstrat eine entsprechende Motion von Eva Herzog (SP/BS) mit 23 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen, dies gegen den Willen des Bundesrats.
Das eheliche Unterhaltsrecht befinde sich in einem starken Wandel. Dies führe bei Scheidungen meist zu Nachteilen für die Frauen. Bei jährlich rund 15'000 Unterhaltsentscheiden gehe es um beachtliche finanzielle Summen, führte Herzog an. Der Bundesrat möchte zuerst eine Machbarkeitsstudie durchführen, um den mit dem Vorstoss verbundenen administrativen, finanziellen und personellen Aufwand für Bund und Kantone abschätzen zu können. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
Herzog hatte im vergangenen Herbst im Interview mit der BaZ dem Bundesgericht vorgeworfen, es mache mit der wegen der gesellschaftlich veränderten Arbeitsaufteilung vorgenommenen Praxisänderung Politik. Normalerweise bilde das Bundesgericht ab, was in der Gesellschaft an Veränderungen tatsächlich schon stattgefunden hat.
Hier aber nehme das Bundesgericht eine gesellschaftliche Änderung vorweg: die generelle finanzielle Selbstständigkeit verheirateter Frauen mit Familienpflichten. Darauf stütze das Bundesgericht seine Scheidungsurteile ab und benachteilige damit betroffene Frauen. Statistiken belegten, dass Frauen auch heute noch mehr Familienarbeit übernehmen, mit Kindern länger zuhause bleiben oder mit kleineren Pensen arbeiten.
Thomas Dähler ist Redaktor und Mitglied des BaZ-Politik-Teams. Schwerpunkte seiner journalistischen Arbeit sind Finanzpolitik, Verkehrspolitik und Ökologie.
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