Gegen den «Entköppeler» wird ermittelt
In Deutschland läuft gegen den Schweizer Aktionskünstler Philipp Ruch ein Verfahren – wegen «Bildung einer kriminellen Vereinigung».

Ein Internetpranger für Nazis, die symbolische Bestattung von Flüchtlingen vor dem Bundestag, die Entköppelung von Zürich: Umstritten sind fast alle Aktionen von Philipp Ruch, Schweizer Kopf des Künstlerkollektivs Zentrum für Politische Schönheit. Wie heute bekannt wurde, wird gegen den 38-Jährigen in Deutschland ermittelt – wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera gegen Ruch läuft bereits seit dem 29. November 2017. Eine Woche zuvor hatte das Zentrum für Politische Schönheit auf dem Nachbargrundstück des AfD-Politikers Björn Höcke einen Nachbau des Berliner Holocaust-Denkmals enthüllt. Hintergrund der Aktion war die Aussage Höckes, dass die Stelen in der Nähe des Brandenburger Tors ein «Denkmal der Schande» seien.
Der Staat handle «kriminell»
Gemäss Zentrum für Politische Schönheit hat Höcke wegen der Mahnmalaktion Strafanzeigen eingereicht wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Verletzung des Briefgeheimnisses, Nachstellung – und Bildung einer kriminellen Vereinigung. «Das Zentrum für Politische Schönheit ist keine Künstlergruppe», sagte Höcke in einer Rede vom 25. November 2017. «Sie ist eine kriminelle Vereinigung. Ja, sie ist eine terroristische Vereinigung.»
Bei Ermittlungen wegen Bildung krimineller Vereinigungen stehen den deutschen Behörden zahlreiche Massnahmen zur Verfügung – von der Telefonüberwachung über den Einsatz von verdeckten Ermittlern bis hin zum Einsatz von sogenannten V-Leuten. «Der Staat packt eine der schärfsten juristischen Waffen – die sich gegen Schwerstkriminelle richtet – gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit aus», schreibt das Zentrum für Politische Schönheit auf seiner Website. «Wir sollen ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, handelt der Staat kriminell.»
Extremisten, Fussballhooligans und Philipp Ruch
Bekannt wurden die Ermittlungen gegen Ruch durch die Anfrage eines Abgeordneten der Linkspartei, der sich im Thüringer Landtag nach laufenden Ermittlungen bezüglich Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen erkundigte. In der Antwort der Thüringer Regierung werden verschiedene Gruppierungen aufgelistet, gegen die wegen Bildung krimineller Vereinigungen ermittelt wird. Erwähnt werden sechs Linksextremisten, ein Netzwerk von Fussballhooligans, 14 Holocaustleugner – und eine Gruppierung von Aktionskünstlern. Bei Letzteren handelt es sich um das Zentrum für Politische Schönheit, dem mehr als siebzig Aktionskünstler angehören. Beschuldigt wird aber nur eine Person: Philipp Ruch.
Dieser will sich gegen das Verfahren wehren: Auf der Website des Zentrums für Politische Schönheit werden zahlreiche Forderungen erhoben. Neben der sofortigen Einstellung des Verfahrens, «personellen Konsequenzen in der Staatsanwaltschaft Gera» und einer parlamentarischen Debatte im Thüringer Landtag will das Künstlerkollektiv auch die «vollständige Aufklärung über den Verdacht», dass es sich beim Ermittlungsverfahren «um einen Gefallen für die rechtsextreme AfD und Björn Höcke handelt».
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