Fussfessel stoppt Vergewaltiger nicht
Die Basler Behörden wollten einen 21-fachen Sexualstraftäter im geschlossenen Vollzug belassen. Aus rechtsstaatlichen Gründen musste aber der offene Vollzug mit elektronischer Fussfessel gewählt werden.

Symbolbild: Die elektronische Fussfessel hinderte W. scheinbar nicht daran, sich an einer weiteren Frau zu vergehen.
Keystone
Das mutmassliche Sexualdelikt von Markus W.* vom 15. Februar in Basel wirft weiter Fragen auf. Warum hielt beispielsweise die elektronische Fussfessel den verurteilten und eigentlich verwahrten Sexualstraftäter nicht von seiner mutmasslichen Tat ab?