Für die Richter war Berishas Schuss eine «sinnlose Exekution»
Das Zürcher Obergericht hat «Parkplatzmörder» Bashkim Berisha wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Zürich. - Die Eliteeinheit Diamant der Kantonspolizei riegelte das Gerichtsgebäude ab, auf dem Dach waren Scharfschützen postiert: Noch selten fand ein Gerichtstermin unter so grossen Sicherheitsvorkehrungen statt wie der Prozess gegen Bashkim Berisha - weil Flucht-, Befreiungs- oder Blutrachegefahr bestand. Der 28-jährige Kosovare und ehemalige Thaiboxweltmeister aus Winterthur musste sich gestern vor dem Obergericht verantworten. Er hatte am 11. Februar 2005 wegen eines Streits um einen Parkplatz einen damals 26-jährigen Vater von drei Kindern aus Mazedonien erschossen. Berisha, in Fussfesseln hineingeführt, wirkte vor Gericht zunehmend unsicher und nervös. Je länger die Verhandlung dauerte, umso stärker wurde ihm wohl bewusst, dass seine Tatversion - Notwehr - vor den drei Richtern nicht standhalten wird. Der Angeklagte schilderte, wie er damals mit seiner Freundin, einer Kollegin und einem Kollegen den albanischen Discoklub Starlight in Dübendorf besuchen wollte. Dabei parkierte er sein Auto so, dass es auch auf ein zweites Parkfeld zu stehen kam. Als gleichzeitig das spätere Opfer mit vier Kollegen dort parkieren wollte, kam es zum Streit. Berisha sagte, dass es noch genügend Platz habe. Der Mazedonier sprach davon, dass es an Berishas Wagen Kratzer geben könnte, wenn er einparkiere. Laut Berisha eskalierte die Situation, als ihn sein Kontrahent mit der schlimmsten aller Beleidigungen beschimpfte: «Ich ficke deine Mutter». Ein Satz, den der Gerichtsvorsitzende Rainer Klopfer den «balkanesischen Mutterfluch» nannte. Gemäss Staatsanwalt Manuel Kehrli ging Berisha zum Wagen - und schoss aus rund einem halben Meter durch das offene Wagenfenster auf den Mazedonier am Steuerrad. Der 26-Jährige verblutete knapp eine halbe Stunde später im Spital Uster. Kehrli bezog sich dabei auf die vier im Wagen sitzenden Kollegen des Opfers sowie dessen Bruder, der mit einem zweiten Wagen ebenfalls vor Ort war. Sie alle sprachen davon, dass Berisha eine silberne Pistole aus der Hose gezogen und sofort geschossen hatte. Eine entscheidende Rolle spielte Berishas Begleiter. Dieser umklammerte ihn nach dem ersten Schuss, um ihn an weiteren Schussabgaben zu hindern. Seine Schilderungen deckten sich mit denjenigen der fünf Opferzeugen. Später widerrief er zwar seine Aussagen oder schwächte sie ab. Für das Gericht war das aber nicht glaubwürdig. Berisha selbst sprach davon, dass die Pistole dem Opfer gehört und dieses auf ihn gezielt habe. Er habe den Angriff abwehren wollen, beim Gerangel habe sich dann der tödliche Schuss gelöst. Diese Aussage stand im krassen Widerspruch zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei: Beim Opfer wurden an den Händen keinerlei Schmauchspuren festgestellt. Deshalb könne ausgeschlossen werden, dass der Mazedonier die Waffe in der Hand gehalten habe. Die Pistole ist bis heute verschwunden. Auch der Einschusskanal deute auf eine Schussabgabe von Berisha hin: Das Projektil traf den im Auto sitzenden Mazedonier seitlich unterhalb der linken Achsel in den Oberkörper und trat im Bereich der rechten Hüfte wieder heraus. Sogar Mordanklage erwogen Für die «sinn- und hemmungslose» Tat fordert Kehrli eine 16-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Er habe sogar eine Mordanklage erwogen. Zudem soll der Angeklagte eine ambulante Therapie machen. Gelinge es ihm nicht, seine Aggression und Wut zu zügeln, müsse eine nachträgliche Verwahrung in Betracht gezogen werden. Berishas Verteidiger verlangte dagegen einen Freispruch. Es habe sich um Notwehr gehandelt. Sollte das Gericht trotzdem einen Schuldspruch fällen, forderte er maximal 7 Jahre Haft. Für das Obergericht kam ein Freispruch nicht infrage. Gemäss Referent Christoph Spiess waren sämtliche Zeugenaussagen «im Kern übereinstimmend». Sie wurden vom Gutachten der Polizei gestützt. Er wie seine beiden Richterkollegen sprachen davon, dass die Tat nahe bei Mord lag: «eine eigentliche Exekution aus nichtigem Anlass». Das Gericht verurteilte Berisha deshalb zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe. 1405 Tage - knapp 4 Jahre- hat er bis heute in Auslieferungs- und Untersuchungshaft schon abgesessen. Als strafmindernd erwiesen sich die Reue des Angeklagten sowie das psychiatrische Gutachten, das ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte. Berisha ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Er will es weiterziehen.
Der 28-jährige Angeklagte wirkte bei der Verhandlung nervös und unsicher.
Polizisten bringen Berisha an Händen und Füssen gefesselt ins Obergericht.
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