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AboCorona-Schutzkonzept für Sexarbeit
«Für den Oralsex kann man die Maske für ein paar Minuten abnehmen»

Szene aus der Vergangenheit. Momentan ist das Sexgewerbe  aufgrund der Corona-Massnahmen stillgelegt (Symbolbild).
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Der Aufruf von Anna* an ihre Freier klingt verzweifelt: «Jetzt brauche ich eure Hilfe. Wir dürfen seit dem 17. März nicht mehr arbeiten. Und es kommt kein Geld. Trotzdem muss ich die Miete und alle Rechnungen bezahlen, sonst stehe ich bald auf der Strasse.» Anna ist Prostituierte. Ihre Dienste bietet sie in einer Privatwohnung im Gundeli an. Eine zweite Wohnung stellt sie Arbeitskolleginnen zur Verfügung – oder besser stellte. In ihrem Aufruf schreibt sie in einem Nachtrag mit Nachdruck: «Achtung : Bitte respektiere, dass auch jetzt keine Treffen möglich sind. Wir halten uns an die Regeln.»

Über Wasser hält sie sich mit einer Gutscheinaktion (bezahle z.B. 65.– und erhalte einen Gutschein für 100.–). «Jetzt ist jeder Franken wichtig für mich, und ich werde es mit eurer Hilfe sicher schaffen zu überleben», schreibt sie dazu.

Sexstellungen mit wenig Tröpfchenübertragung

Ihre grosse Hoffnung ist, dass der Bundesrat am Mittwoch bei seiner Beratung über weitere Lockerungen die Sexarbeit wieder zulässt. Auch der nationale Zusammenschluss der Beratungsstellen für Sexarbeitende, Prokore, fordert dringend die Aufhebung des Arbeitsverbots und hat deshalb beim Bundesamt für Gesundheit ein Schutzkonzept für personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt im Erotikgewerbe eingereicht.

Der Massnahmenkatalog ist lang und geht, nebst den üblichen Hygieneregeln wie Händewaschen und Lüften, recht ins Detail: So muss der Abstand zwischen den Köpfen beim Sex mindestens eine Unterarmlänge betragen. Es sollen Sexstellungen praktiziert werden, bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist. Es darf nur ein Kunde oder eine Kundin gleichzeitig bedient werden. Bei allen Dienstleistungen müssen Safe-Sex-Richtlinien eingehalten werden. Anale Praktiken erfolgen mit Handschuhen. Zudem wird empfohlen, eine Gesichtsmaske zu tragen. Bettwäsche, Handtücher und allfällige Dessous müssen nach jedem Kunden gewechselt und gewaschen und Kundenkontakte vier Wochen aufbewahrt werden.

«Ich denke, wir können all diese Regeln einhalten», sagt Anna. Zwar habe sie auch schon solche Masken ausprobiert, fand sie unangenehm und habe schlecht Luft bekommen, doch für eine halbe Stunde oder für eine Stunde gehe das schon. «Für den Oralsex kann man Kondome benutzen und die Maske halt für fünf, zehn Minuten ausziehen. Wie ich es genau machen werde, weiss ich jetzt noch nicht. Das ist alles noch sehr neu.»

In prekären Situationen

Ob bei all diesen zu beachtenden Massnahmen bei der Kundschaft noch Stimmung aufkommt, weiss Anna jetzt noch nicht. Klar sei aber: «Wer unsere Dienstleistung will, muss die Regeln mit einhalten. Wenn es für gewisse Männer ein Problem ist, schicken wir sie weg.»

Solche Schutzkonzepte können laut Prokore nur umgesetzt und überprüft werden, wenn die Sexarbeit wieder erlaubt wird: «Sexarbeitende, die momentan arbeiten, befinden sich in prekären Situationen und handeln aus Not. Sie arbeiten aus Hunger und um zu überleben», heisst es in einer Medienmitteilung. Je länger das Arbeitsverbot anhalte, desto mehr Personen müssten illegal arbeiten gehen.

Annas prekäre Situation hat sich mittlerweile entschärft. Ihre Zweitwohnung konnte sie untervermieten, die Gutscheinaktion läuft, und sie hat erfahren, dass sie auch vom Staat Unterstützung erhalten wird. Zudem hat sie eine Massageliege bestellt: «Sobald die da ist, biete ich normale Sportmassagen an. Dabei behalten wir die Kleider an und tragen Mundschutz. Dafür verlange wir dann natürlich nicht so viel wie für sexuelle Dienstleistungen.» Doch immerhin reiche das Geld jetzt, um Essen, Miete und Rechnungen zu bezahlen.

*Name der Redaktion bekannt