Freispruch in Vergewaltigungsprozess
Fünfzehn Jahre nachdem sich die Tat ereignet haben soll, hat das Basler Strafgericht am Freitag einen 44-jährigen Schweizer von der Anklage wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind freigesprochen.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, im August 1995 in Basel ein damals 11-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Erst vor knapp zwei Jahren hatte die junge Frau Anzeige erstattet, nachdem sie im Angeklagten den damaligen Täter erkannt zu haben glaubte.
Der Mann sei ihr und ihrer Freundin am Wiesendamm mit heruntergelassenen Hosen entgegen gekommen. Er habe sie in ein Seitengässchen gezogen und sich dort an ihr vergangen, sagte sie auch als Zeugin vor Gericht.
Klar entlastet
Ausschlaggebend für den Freispruch war aber die Aussage der Freundin. Diese entlastete den Angeklagten klar, denn sie hatte den Mann, der sich ihr und der Anzeigeerstatterin mit heruntergelassenen Hosen genähert hatte, als blond beschrieben. Der Angeklagte ist und war jedoch dunkelhaarig.
Allein schon die Aussage der Freundin habe zum Freispruch führen müssen, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung. Dazu kommen eine Reihe von Widersprüchen in den Aussagen der Anzeigeerstatterin. Der Freispruch im Hauptanklagepunkt entspricht dem Antrag des Verteidigers.
Geldstrafe wegen Beschimpfung
Ganz ohne Strafe ging der Prozess für den Angeklagten indes nicht aus: Wegen mehrfacher Beschimpfung brummte ihm das Gericht als symbolische Sanktion eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von drei Tagessätzen à 30 Franken auf: Der Angeklagte hatte sich via Telefon der Familie der Anzeigeerstatterin gegenüber abfällig geäussert.
Mit 50 Franken fiel auch die dem Angeklagten auferlegte Urteilsgebühr symbolisch aus. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatsanwaltschaft. Die von der Hauptverhandlung dispensierte Staatsanwältin hatte Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind und ein Strafmass von zwei Jahren bedingt gefordert.
Nicht unverjährbar
Die Anzeigeerstattung war Mitte September 2008 erfolgt, etwas weniger als zwei Jahre vor Ablauf der 15-jährigen Verjährungsfrist und wenige Wochen vor der Annahme der Initiative für die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Kindern. Gemäss dem Bundesratsvorschlag zur Umsetzung auf Gesetzesstufe würde dieser Fall aber die Kriterien für die Unverjährbarkeit nicht erfüllen. Denn der Entwurf sieht vor, dass nur Sexualdelikte an Kindern unter zehn Jahren unverjährbar sein sollen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft noch bis zum Oktober 2010. Danach geht die Vorlage ins Eidgenössische Parlament.
SDA/dis
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