Freispruch für Journalisten
Die Staatsanwaltschaft kam im Fall gegen den Journalisten Daniel Wahl zum Schluss, dass verdeckt filmen nicht kriminell ist. Sie gewichtete das öffentliche Interesse höher als die Privatsphäre von Kriminellen.

«Die Gassenzimmer sind die Drogenumschlagplätze von Basel», sagt der Journalist Daniel Wahl im Telebasel-Report «Drogen-Irrsinn in Basel» vom Januar 2013. Um bildmässig aufzuzeigen, dass in den Vorhöfen der Gassenzimmer Kokain und Heroin erhältlich sind, filmte Junkie S. A. mit einer Kamera in einem Kugelschreiber das Treiben. Der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt missfiel der verwendete Kugelschreiber mit eingebauter Kamera offenbar mehr als der Drogenhandel selber. Ohne dass bei der Behörde eine Anzeige eingegangen war, leitete sie ein Verfahren gegen den Journalisten ein und brachte ihn gestern vor Gericht.