Freispruch für Ex-Vizedirektor der Psychiatrischen Uniklinik Basel gefordert
Der pensionierte Vizedirektor der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) Basel soll vom Vorwurf der Ausnützung einer Notlage freigesprochen werden.
Dies forderte am Montag die Staatsanwaltschaft auf Grund eines Gutachtens. Der heute 68-Jährige steht wegen sexuellen Kontakten mit einer Patientin vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft plädierte am Montag vor dem Basler Strafgericht wie auch der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch. Dies nachdem in einem psychiatrischen Gutachten festgestellt worden war, dass es zwischen dem Arzt und der ehemaligen Patientin zum Zeitpunkt der sexuellen Kontakte kein Abhängigkeitsverhältnis gab. Dass es in zwei Fällen auf offener Strasse und in einem Auto zu Geschlechtsverkehr gekommen war, wurde vom Arzt nicht bestritten. Zu Geschlechtsverkehr sei es aber erst nach Abschluss der Therapiebehandlungen des Psychiaters gekommen, hielt der Staatsanwalt am Montag fest.
Der Anwalt der Klägerin sprach hingegen von einem klaren Abhängigkeitsverhältnis, einem «Machtgefüge» zwischen Arzt und Patientin. Auch dass der Arzt sich bei der Frau für den unbestrittenen Geschlechtsverkehr entschuldigt habe und ihr freiwillig eine Summe von 9.000 Franken gezahlt habe, wertete er als Schuldeingeständnis. Der Mann sei wegen Ausnützung einer Notlage zu verurteilen.
Der Fall geht bis zum August 2000 zurück. Die damals 61-jährige Frau liess sich wegen Eheproblemen und Depressionen in die PUK einweisen. Gemäss den Aussagen der Patientin hatte der Arzt von Anfang an sexuelle Kontakte mit ihr gesucht. Laut der Klägerin kam es auch im Behandlungszimmer zu sexuellen Handlungen. Nach den ersten sexuellen Kontakten habe er sie 2001 an eine Oberärztin der Klinik überwiesen, worauf es bei privaten Treffen mehrere Male zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, unter anderem im Kreuzgang des Basler Münsters.
Anzeige erstattete die Frau erst im August 2004. Inzwischen war der PUK-Vizedirektor frühpensioniert worden. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft führten zur Anklage gegen ihn. Gemäss der Zeitschrift «Beobachter», die mehrfach über den Fall berichtete, hat der Arzt am 10. Dezember 2004 ein Geständnis abgelegt. Der damalige Erste Basler Staatsanwalt Thomas Hug stellte aber noch im gleichen Jahr die Ermittlungen gegen ihn ein. Die Klägerin habe ihre Anzeige zurückgezogen, wurde als Erklärung dafür angegeben. Möglicherweise war es im Zusammenhang mit dieser Einstellung zu juristischen Formfehlern gekommen. Der Fall wurde schliesslich wieder aufgerollt. Die Frau erstattete im September 2007 erneut Anzeige.
Der Angeklagte konterte seinerseits mit einer Strafanzeige. Dies wegen mehrfacher falscher Anschuldigung und mehrfacher versuchter Nötigung. Laut seinen Aussagen kam es nur die zwei Mal zu sexuellen Kontakten mit der Frau und dies im Einverständnis mit ihr. Das Urteil soll am (morgigen) Dienstagabend gesprochen werden.
AP/JuM
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch