Triregionale Region BaselFreie Fahrt über die Grenze
Im Dreiland gibt es keine Einschränkungen für Pendler und Einheimische.

Zwar geht bei jeder neuen Corona-Regelung in Frankreich, Deutschland und der Schweiz das Gespenst einer neuen Grenzschliessung um. Doch die Erfahrungen im vergangenen Frühling haben die Behörden bisher von einem solchen Schritt abgehalten. «Daraus haben wir unsere Lehren gezogen und den Kontakt zu den Nachbarn intensiviert», sagte Bundespräsident Guy Parmelin am Montag im BaZ-Interview. «So konnten wir in den letzten Monaten verhindern, dass sich Szenen wie vor einem Jahr wiederholen.»
Die Nordwestschweiz profitiert von Sonderbehandlungen in Frankreich und Deutschland. Frankreich hat am vergangenen Sonntag das Grenzregime verstärkt und verlangt bei der Einreise im innereuropäischen Reiseverkehr einen negativen Corona-Test, der maximal 72 Stunden alt ist. Doch es gibt Ausnahmen.
30-Kilometer-Rayon
Die Regelung gilt nicht für Grenzgänger und auch nicht für Bewohner der Grenzregionen in einem Rayon von 30 Kilometern um den eigenen Wohnort, wenn der Aufenthalt maximal 24 Stunden dauert. Grenzgänger brauchen eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Einheimische aus der Nordwestschweiz müssen ihren Wohnort mit der Niederlassungsbewilligung belegen können. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Erlaubt ist auch der Einkauf in Geschäften innerhalb des Radius von 30 Kilometern um den Wohnort. Aber aufgepasst: In Frankreich gilt ab 18 Uhr Ausgangssperre. Wer nach 18 Uhr noch einen nicht aufschiebbaren Termin hat, muss im Internet einen Passagierschein herunterladen und ausfüllen. Akzeptiert werden etwa Arzt- und Apothekenbesuche, die Betreuung von Angehörigen oder die Tierpflege in der Nachbarschaft.
Auch nach Deutschland
Für 24 Stunden dürfen Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregion auch nach Baden-Württemberg. Nicht erlaubt ist die Einreise nach Deutschland allerdings, wenn sie nur einen touristischen Zweck hat oder dem Shopping gilt. Wer für längere Zeit nach Deutschland will oder an eine weiter entfernte Destination reist, braucht einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, und muss sich ausserdem für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Die Schweiz ihrerseits verschont die Nachbarregionen ebenfalls von Restriktionen. Nach wie vor setzt der Bundesrat die an die Schweiz grenzenden Bundesländer und Départements nicht auf die Quarantäneliste für Reiserückkehrer. Bis heute erlauben es Frankreich, Deutschland und die Schweiz, dass im regionalen Verkehr nach wie vor Zehntausende die Grenze passieren dürfen.
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