Frauenfelder Mafioso soll Haftstrafe in Italien absitzen
Die Beschwerde eines Mitglieds der sogenannten Frauenfelder 'Ndrangheta-Zelle wurde vom Bundesstrafgericht abgewiesen.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Beschwerde eines Mitglieds der kalabresischen Mafia 'Ndrangheta abgewiesen. Der Mann soll nach Italien ausgeliefert werden.
Im Dezember 2014 verurteilte ihn das Gericht in Reggio Calabria I wegen Zugehörigkeit zur kriminellen Organisation 'Ndrangheta zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.
Frauenfelder 'Ndrangheta-Zelle
Der Mann flüchtete, nachdem er gegen das italienische Urteil Berufung erklärt hatte. Im August vergangenen Jahres wurde er aufgrund eines Auslieferungsgesuchs der italienischen Behörden von der Kantonspolizei Wallis festgenommen. Das Bundesamt für Justiz gab im Oktober 2016 grünes Licht für seine Auslieferung.
Der Italiener ist Mitglied der sogenannten Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta. Er war zusammen mit zwölf weiteren Mitgliedern dieser Zelle festgenommen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil RR.2016.246 vom 14.02.2017)
SDA/jdr
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch