Fluglotsen reagieren betroffen auf Gerichtsurteil
Das Bundesgericht hat erstmals einen Lotsen verurteilt – obschon niemand zu Schaden kam. Das wirkt sich direkt auf den Flugverkehr aus.

Das Bundesgericht stellt die Welt der Fluglotsen auf den Kopf. Es hat einen Skyguide-Mitarbeiter verurteilt, obschon niemand zu Schaden gekommen ist. Es ist der von Aviatikern befürchteten Präzedenzfall: Das Gericht befand den Lotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs für schuldig und bestätigte damit ein Urteil, das das Bundesstrafgericht in Bellinzona im Dezember 2018 gefällt hatte.
Die Lotsen fürchten nun wegen des Urteils um ihre Sicherheitskultur, die Just Culture. Man sei über den Entscheid enttäuscht, teilt Skyguide mit. Demnach können Mitarbeiter Vorfälle straffrei melden, sofern niemand zu Schaden kam und weder Vorsatz noch Grobfahrlässigkeit vorliegen. «Wir werden nun analysieren, was dies für die Operationen der Flugsicherung in Zukunft zu bedeuten hat», sagt Sprecher Vladi Barrosa.
25 Prozent weniger Kapazität für Zürich
Um der Verunsicherung seiner Mitarbeiter Rechnung zu tragen, hat das Unternehmen Sicherheitsmassnahmen ergriffen. «Um Druck aus dem System zu nehmen», wie es Barrosa nennt. Konkret ist die Kapazität im oberen Luftraum in Genf sowie in Zürich um 25 Prozent und bei den Anflügen auf die Klotener Pisten um 10 Prozent reduziert. «Das könnte zu Verspätungen führen», sagt Barrosa. Zudem sind bis Sonntagabend im kontrollierten Luftraum über Zürich weder Fallschirmsprünge noch Spezialflüge – beispielsweise mit Drohnen – noch Segelflüge erlaubt.
Die Lotsen erhalten im Kampf um ihre Sicherheitskultur Schützenhilfe von den Piloten, die diese ebenfalls anwenden. Henning M. Hoffmann, Geschäftsführer des Pilotenverbandes Aeropers, zeigt für die Reaktion von Skyguide und der Lotsen Verständnis: «Es geht um das wichtigste Element der Flugsicherheit, deshalb trifft es sie bis ins Mark.» Auch ihm bereitet das Urteil Sorge. Es mache den Flugverkehr keineswegs sicherer – im Gegenteil, ist Hoffmann überzeugt. «Juristische Sanktionen verhindern diese Art von Fehlern nicht.»
Flugzeuge näherten sich auf 1500 Meter
Der zugrundeliegende Vorfall geht zurück ins Jahr 2013: Im April kam es über dem Napfgebiet zu einer Annäherung zwischen einem Airbus A319 der Air Portugal und einer Boeing 737 der Ryanair. Wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) später feststellte, betrug der geringste Abstand zwischen den beiden Maschinen horizontal 1,5 Kilometer und vertikal 198 Meter.
Die Besatzung der Boeing ersuchte den Lotsen, die Flughöhe wechseln und aufsteigen zu dürfen. Sie meldete sich dabei aber ohne ihr Funkrufzeichen an – der Fluglotse fragte seinerseits nicht danach. Als er die Freigabe zum Steigflug erteilte, adressierte er sie versehentlich an ein anderes Ryanair-Flugzeug, das wiederum die Anweisung ignorierte. Doch die ursprünglich anfragende Ryanair-Maschine quittierte die Freigabe und stieg auf.
Kurz danach löste das bodenseitige Konfliktwarnsystem einen Alarm aus, warnte vor einem sich anbahnenden Konflikt mit dem portugiesischen Airbus. Die Besatzungen beider Flugzeuge folgten unverzüglich den ausgelösten Ausweichbefehlen.
Lotse bestreitet eine konkrete Gefährdung
Gegen seine Verurteilung durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona und damit auch gegen die bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 300 Franken (18'000 Franken) wehrte sich der Fluglotse. Er beantragte – wie bereits vor der ersten Instanz – einen Freispruch.
Um wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt zu werden, muss der Täter Leib und Leben von Menschen in Gefahr bringen. Der Skyguide-Mitarbeiter bestritt, dass Passagiere und Besatzung in den beiden Flugzeugen konkret gefährdet gewesen seien. Er argumentierte, dass sich die Wege der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten.
Diesem Einwand folgte das Bundesgericht nicht und entgegnete: Die Sust habe das Ereignis als schweren Vorfall qualifiziert. Angesichts der massiven Unterschreitung des Sicherheitsabstandes habe eine konkrete Gefahr für eine Kollision bestanden. Dafür spreche auch, dass das Verkehrswarn- und Kollisionsverhinderungssystem den Ausweichbefehl ausgelöst habe. Auch den Einwand, dass die Flugzeuge ihren Kurs trotz Ausweichmanöver nicht geändert hätten und sich horizontal nicht näher als 1,5 Kilometer gekommen seien, liessen die Bundesrichter nicht gelten. Dies ändere nichts an der Einschätzung: «Ausschlaggebend» sei die massive Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.
Die Sorgfaltspflicht verletzt
Auch das Fehlverhalten des Piloten der Boeing-Maschine könne den Fluglotsen nicht entlasten, heisst es im Urteil. Dieser hatte geltend gemacht, der Boeing-Pilot habe den Steigflug eingeleitet, obwohl die Freigabe einem anderen Flugzeug gegolten habe. Der Fehler der Besatzung vermöge den Fluglotsen «nicht von seinen Pflichten zu entbinden», begründen die Bundesrichter ihr Verdikt.
Konkret werfen sie ihm zwei Fehler vor, womit er die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt und fahrlässig gehandelt habe. Zum einen habe er es trotz verbindlicher Regeln unterlassen, von der Boeing-Besatzung das Funkrufzeichen zu verlangen, um sie zweifelsfrei identifizieren zu können. Zum anderen habe sich der Lotse nicht versichert, dass die von ihm fälschlicherweise anvisierte Maschine seine Freigabe korrekt verstanden habe.
Tiefe Betroffenheit beiden Flugverkehrsleitern
Die Lotsengewerkschaft Aerocontrol zeigt sich «tief betroffen» über das Verdikt aus Lausanne. Nicht zuletzt, weil es in einer verkehrsreichen Zeit und kurz vor dem ersten Ferienwochenende ins Haus geflattert ist. «Die Verunsicherung der Lotsen ist gross, der Schock sitzt tief», sagt Aerocontrol-Sprecherin Marianne Iklé. Das Bedürfnis der Flugverkehrsleiter, über das Urteil und die damit drohenden Konsequenzen zu reden, sei riesig. Zwar seien stets Mitarbeiter auf Abruf, die für die Betreuung ihrer Kollegen in Notsituationen geschult worden sind. «Doch derzeit ist der Bedarf derart hoch, dass diese bei weitem nicht ausreichen», sagt Iklé.
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