Fluglärm: Beschwerde gegen Regierung
Kloten. - Der Regierungsrat soll in der Abstimmungsbroschüre zur kantonalen Volksinitiative Fairflug nicht bewiesene, irreführende und falsche Argumente aufgeführt haben. Dies behaupten das Initiativkomitee und die Bürgerinitiative Fluglärmsolidarität. Sie haben darum Stimmrechtsbeschwerde erhoben, wie sie gestern mitteilten. Anstoss nehmen sie an der «Behauptung», die Initiative verstosse gegen das Umweltschutzgesetz, sie würde also zu viele Einwohner über dem Immissionsgrenzwert belärmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe das Modell Fairflug nie geprüft, monieren die Beschwerdeführer. Damit fehle eine seriöse Berechnung der Lärmeffekte. Dies verunmögliche es, die Auswirkungen des Flugregimes exakt zu kennen.
Die Fairflug-Initiative kommt am 27. September an die Urne und strebt gemäss Initianten eine ausgewogene Aufteilung der Fluglärmlasten um den Flughafen an. Sollte die Regierung die Beschwerde abweisen, wird der Fall weitergezogen. Die Justizdirektion von Regierungsrat Markus Notter (SP) wird die Beschwerde nun so rasch wie möglich prüfen. (sth)
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