Florijana Ismaili starb an plötzlichem Atemstillstand
Die Fussballerin hatte offenbar «viel Essen im Magen». Laut Autopsie hatte das wahrscheinlich einen Einfluss auf den Tod.

Die Todesursache der am letzten Samstag bei einem Badeunfall im Comersee verstorbenen Schweizer Fussballerin Florijana Ismaili scheint geklärt zu sein. Wie Tio.ch schreibt, habe Ismaili eine akute Asphyxie, also einen plötzlichen Atemstillstand, erlitten. Das stehe im vorläufigen Bericht zur gestern durchgeführten Autopsie.
Laut dem Staatsanwalt von Como, Nicola Piacente, spreche zum jetzigen Zeitpunkt nichts für einen Thermoschock. Diese Hypothese ist jedoch noch nicht ausgeschlossen. Man warte nun noch den abschliessenden Obduktionsbericht ab, der in rund einem Monat erwartet wird.
«Essen im Magen» hatte wohl Einfluss
Piacente gibt gegenüber Tio.ch weiter an, dass Ismaili vor ihrem Tod «viel Essen im Magen» hatte. Es sei wahrscheinlich, dass das einen Einfluss auf den plötzlichen Tod der jungen Fussballerin gehabt haben könnte. «Die Untersuchungen werden zu weiteren Ergebnissen führen.»
In der Medizin wird ein Tod im Wasser, der nicht durch Ertrinken verursacht wird, Badetod genannt. Eine spezielle Form davon ist der Reflextod. Dieser kann durch einen Sprung ins kalte Wasser eintreten, wenn ein Stimmritzenkrampf die Atmung verhindert, auch Kehlkopfschock genannt. Möglich ist aber auch ein Kreislaufschock, beispielsweise ausgelöst durch einen Bauchklatscher beim Eintauchen – daher rührt die Empfehlung, nicht mit vollem Magen ins Wasser zu springen. Zudem wäre ein Trommelfelldefekt, bei dem Wasser ins Trommelfell eindringt, eine mögliche Ursache eines Reflextods.
«Ein tragischer Unfall»
Die Autopsie von Florijana Ismaili schliesst eine Intervention Dritter aus, eine Hypothese, die ohnehin nie berücksichtigt worden war.
Schliesslich sagt der Staatsanwalt: «Es war ein tragischer Unfall. Es bestürzt mich zutiefst, dass ein junger Mensch und ein grosses Fussballtalent so jäh aus dem Leben gerissen wurde.» Der Leichnam sei mittlerweile der Familie übergeben worden und könne in die Schweiz überführt werden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch