Firmen melden mehr freie Jobs, als sie müssen
Seit drei Monaten müssen Arbeitgeber offene Stellen melden, wenn in den jeweiligen Berufen hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Die Meldepflicht hat einen grossen Effekt.

36'300 offene Stellen waren Ende September bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) heute mitteilt. Das sind dreimal mehr als im September vor einem Jahr. Der Grund für die enorme Zunahme ist die Stellenmeldepflicht, die am 1. Juli dieses Jahres eingeführt wurde. Seither sind Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte offene Stellen den RAV zu melden.
Meldepflichtig sind Stellen, sofern mindestens 8 Prozent der Berufsleute mit diesem Job arbeitslos sind. Auf der entsprechenden Liste rangieren etwa folgende Berufe: Landwirtschaftliche Gehilfin, Magaziner, Lageristin, Betonbauer, Isoliererin, PR-Fachperson, Kurier, Telefonistin, Portier, Service- und Küchenpersonal und Schauspielerin.
Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht wurden den RAV Monat für Monat mehr freie Jobs gemeldet – bis jetzt. Der September ist der erste Monat, in dem die Zahl der gemeldeten offenen Stellen im Vergleich zum Vormonat nicht weiter anstieg. Damit sei nun wohl das übliche Niveau erreicht, sagte Boris Zürcher vom Seco an einer Telefonkonferenz. Nun werde die Zahl der gemeldeten offenen Stellen der Konjunktur folgen.
Dass die RAV und damit auch die Arbeitslosen mehr Informationen über freie Stellen haben, beurteilt Zürcher positiv. Damit nehme die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu, sagte er. Auffällig sei ausserdem, dass die Arbeitgeber nicht nur bei den meldepflichtigen Berufen über mehr offene Stellen informierten, sondern auch bei den anderen. Ende September waren rund 60 Prozent der gemeldeten offenen Arbeitsplätze meldepflichtig. Die restlichen 40 Prozent hätten die Firmen den RAV nicht zwingend angegeben werden müssen.
Wissen die RAV von offenen Stellen, können sie Arbeitslose mit einem passenden Profil auf diese aufmerksam machen. Führt die Stellenmeldepflicht also zu einem Rückgang der Arbeitslosenquote? Das könne noch nicht beurteilt werden, sagte Zürcher an der Telefonkonferenz. Er kündigte an, das Seco wolle dies zu einem späteren Zeitpunkt in einer Studie untersuchen. Drei Monate nach der Einführung der Meldepflicht sei die Datenlage dafür aber noch zu dünn.
Effekt auf Zuwanderung: «Wissen wir nicht»
Die Einführung der Stellenmeldepflicht ist eine Folge der vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative. Umgesetzt wurde diese, nach langem Streit, mittels des sogenannten Inländervorrangs light. Auf Verordnungsebene implementierte der Bundesrat schliesslich diese Stellenmeldepflicht. Ihr Ziel ist, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser auszuschöpfen – und folglich die Zuwanderung zu bremsen. Die SVP, welche die Masseneinwanderungsinitiative lanciert hat, hat diese Umsetzung von Beginn weg scharf kritisiert. Statt die Zuwanderung wirksam zu begrenzen, werde lediglich ein nutzloses Bürokratiemonster erschaffen, sagte etwa SVP-Präsident Albert Rösti.
Ob die Stellenmeldepflicht einen Effekt auf die Zuwanderung hat, konnte Zürcher auch noch nicht sagen. «Das wissen wir schlicht nicht», sagte er. Auch dies solle in einer späteren Studie untersucht werden. Künftig wird die Stellenmeldepflicht noch verschärft werden. Heute müssen Stellen erst gemeldet werden, wenn 8 Prozent der Berufsleute mit diesem Job arbeitslos sind. Ab 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt.
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