Finanzvorlage wird nachgebessert
Die Vorlage zur neuen Steuerung der Kantonsfinanzen hatte einen entscheidenden Fehler: Es gab dafür keine Verfassungsgrundlage. Das soll nun geändert werden.

Die erste Lesung der Verfassungsänderung schloss der Landrat am Donnerstagmorgen ab, die zweite Lesung soll schon am Nachmittag folgen. Nötig wird die zusätzliche Verfassungsänderung zum Programm «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS), weil sich ein vom Landrat verabschiedeter Kompromiss mit der Verfassung rieb.
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag kurzfristig eine Änderung der Kantonsverfassung auf die Traktandenliste genommen. Er will damit die vor zwei Wochen beschlossene Vorlage zur neuen Steuerung der Kantonsfinanzen nachbessern.
Der Landrat hatte sich am 1. Juni darauf geeinigt, dass Änderungen am Einkommenssteuerfuss, die per Dekret verabschiedet werden, neu dem fakultativen Referendum unterstellt sei sollen.
Im Nachgang an die Sitzung zeigte sich gemäss Regierung jedoch, dass diesem Beschluss «möglicherweise die Verfassungsgrundlage fehlt». Die BaZ war es, die die Regierung auf die fehlende Verfassungsgrundlage aufmerksam machte. Die Regierung schlug daher am Dienstag vor, mit einer zusätzlichen Vorlage eine verfassungsmässige Grundlage für die beschlossene Bestimmung zu schaffen.
Bedenken zum schnellen Vorgehen
Bedenken zum Vorgehen äusserten in der Landratsdebatte die SP und die Fraktion von GLP/G-U. Für eine Verfassungsänderung brauche es eine fundierte Beratung, hiess es seitens SP. Es sei fahrlässig, dies mit einer «Expressvorlage» mit zwei Lesungen am selben Tag zu behandeln. Einen möglichen Fehler mit einem weiteren möglichen Fehler zu kompensieren sei fraglich, sagte ein GLP-Parlamentarier.
Befürworter der kurzfristigen Verfassungsänderung, etwa von der FDP, argumentierten, es gehe hier um eine spezifische Änderung für die StäfiS-Vorlage, nicht um eine Generalklausel. Die vorgeschlagene Anpassung der Verfassung sei zudem von der Kantonsverwaltung seriös vorbereitet worden, sagte ein SVP-Parlamentarier.
Finanzdirektor Anton Lauber sagte im Landrat, dass mit der nachgereichten Vorlage Zweifel ausgeräumt werden sollen. Das Vorgehen sei mit dem Rechtsdienst besprochen worden. Eine von der SP beantragte Rückweisung der Vorlage an die Regierung scheiterte. Unterstützt wurde der SP-Antrag nur von GLP/G-U.
Mit den mit StäfiS verbundenen Verfassungsänderungen und der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes will Baselland die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Kernpunkte sind eine mehrstufige Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans, der sich über vier Jahre erstreckt. Die Volksabstimmung dazu hat die Regierung auf den 24. September angesetzt.
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