Finanzplatz und Tierschutz: Der Ständerat in Kürze
An der Wintersession in Bern haben die Mitglieder der kleinen Kammer heute über folgende Vorlagen abgestimmt.

Tierschutz: Bauern, die ihre Tiere quälen, sollen keine Subventionen bekommen. Dies verlangt der Ständerat vom Bundesrat mit einer Motion, die er am Dienstag guthiess. Den Vorstoss eingereicht hatte Ständerat This Jenny (SVP/GL), nachdem ein Tierquäler vom Bundesgericht Recht bekommen hatte. Der Landwirt aus dem Thurgau, der wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden war, hatte sich gegen die Kürzung der Beiträge gewehrt. Jenny bezeichnete es als «blanken Hohn und Spott», wenn Tierquäler von den Steuerzahlern unterstützt würden. Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann lehnte die Motion mit Verweis auf den «bürokratischen Aufwand» ab.
Tierschutz:Der Handel mit Hunde- und Katzenfellen soll untersagt und die Information und Transparenz bei Tierversuchen verbessert werden. Der Ständerat hat die Vorschläge des Bundesrats für eine Revision des Tierschutzgesetzes auf der ganzen Linie gutgeheissen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Zweitrat wird in der Schweiz künftig nicht nur die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen verboten sein, sondern generell der Handel mit diesen Tierhäuten. Den Handel soll der Bundesrat auch für Tiere verbieten dürfen, denen ein abnormer Körperbau oder ein abnormes Verhalten angezüchtet wurde. Mit der Revision des Tierschutzgesetzes wird zudem die Grundlage für die Einführung für ein elektronisches Informationssystems zu Tierversuchen geschaffen.
Pferdeweiden: Das Stacheldrahtverbot für Pferdeweiden wird nicht aufgehoben. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte. Die Forderung stammte von Vertretern der Kantone des Jurabogens, die das Verbot für die weitläufigen Juraweiden als zu kostspielig und unnötig bezeichnen. Nachdem Landwirtschaftsminister Johann Schneider- Ammann zusicherte, dass für die Juraweiden auf Verordnungsstufe eine Sonderlösung gesucht werde, wurde ein Minderheitsantrag zugunsten der Motion zurückgezogen.
Subventionen: Viehexporte werden weiterhin nicht subventioniert. Der Ständerat ist mit 19 zu 16 Stimmen auf eine entsprechende Gesetzesänderung nicht eingetreten. Die Subventionen, für die sich der Nationalrat stark gemacht hatte, sind damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte vergangene Woche an den Subventionen festgehalten. In der kleinen Kammer überwogen nun erneut die Zweifel an der Wiedereinführung der Viehexportsubventionen. Das System sei veraltet, machten die Gegner erfolgreich geltend. Zur Debatte stand eine Subventionierung in der Höhe von je 4 Millionen Franken für die Jahre 2012 und 2013. Die Vorlage ging auf einen Vorstoss des inzwischen abgewählten SVP-Nationalrats Elmar Bigger (SG) zurück.
Finanzplatz I: In Zukunft wird auf dem Finanzplatz Schweiz härter gegen Börsendelikte vorgegangen. Als Erstrat hat der Ständerat am Dienstag die Vorschläge des Bundesrats einstimmig und ohne Abstriche gutgeheissen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Nationalrat werden Insiderhandel und Kursmanipulationen aufsichtsrechtlich neu für sämtliche Marktteilnehmer verboten, auch für Hedge-Fonds und private Investoren. Beide Tatbestände werden vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz überführt. Sie gelten neu nicht nur als Verbrechen, sie werden auch als Vortaten der Geldwäscherei gewertet.
Finazplatz II: Den Schweizer Banken soll der Eigenhandel nicht verboten werden. Zudem sollen Manager von Finanzinstituten, denen der Staat unter die Arme greifen musste, nicht mit einem Berufsverbot belegt werden. Der Ständerat hat zwei entsprechende Motionen von Anita Fetz (SP/BS) abgelehnt. Mit der ersten wollte Fetz dafür sorgen, dass es bei systemrelevanten Grossbanken wegen des Eigenhandels zu grossen Verlusten kommt - wie vor kurzem bei der UBS wegen den Eigenhandelsgeschäften eines Londoner Brokers. Mit dem zweiten Vorstoss wollte Fetz die Voraussetzung schaffen, dass Bankmanager in Zukunft für Missmanagement wenigstens mit einem Berufsverbot belegt werden.
Finanzplatz III: Fallen beim Staat durch die Vertretung der Interessen von systemrelevanten Grossbanken hohe Kosten an, muss der Bund auch in Zukunft eine Sonderlösung finden, damit sich das betroffene Finanzinstitut finanziell daran beteiligen kann. Der Ständerat hat es abgelehnt, dafür die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Im Falle der UBS hatte das Parlament einen Bundesbeschluss verabschieden müssen, damit der Grossbank die rund 40 Millionen Franken für die Abwicklung des US-Amtshilfebegehrens in Rechnung gestellt werden konnte.
Bundget: Beim Budget 2012 liegen die beiden Räte noch immer gut 20 Millionen Franken auseinander. Bei den verbleibenden beiden Differenzen, die den Beratungsaufwand im Büro für Konsumentenfragen und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft betreffen, ist der Ständerat dem Nationalrat nicht entgegengekommen. Lenkt auch der Nationalrat nicht ein, muss die Vorlage in die Einigungskonferenz. Fest steht aber bereits, dass beide Räte ein ausgeglichenes Budget mit Einnahmen und Ausgaben von rund 64,1 Milliarden Franken anpeilen.
Staatspleite: Der Bundesrat soll einen Vorschlag für ein faires und unabhängiges internationales Insolvenzverfahren für Staaten ausarbeiten. Dieses soll auch private Investoren einbeziehen und dazu beitragen, künftige Schuldenkrisen zu vermeiden und stabile Währungs- und Finanzverhältnisse zu gewährleisten. Der Bundesrat war bereit, das Postulat von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) entgegenzunehmen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass sich die Schweiz vor etwa zehn Jahren im Rahmen des IWF bereits für ein Insolvenzverfahren für Staaten eingesetzt hatte. Diese Arbeiten wurden dann aber auf Eis gelegt.
Banken: Eine Finanztransaktionssteuer, wie sie derzeit in der EU diskutiert wird, geniesst im Ständerat wenig Unterstützung. Die kleine Kammer hat ein Postulat abgelehnt, das den Bundesrat mit der Prüfung der Voraussetzung und er Auswirkungen einer Schweizer Beteiligung ein einer europäischen Finanztransaktionssteuer beauftragen sollte. Postulant Roberto Zanetti (SP/SO) zeigte sich enttäuscht. Es wäre doch einmal etwas anderes gewesen, wenn der Bundesrat eine Entwicklung im Finanzmarkt antizipiert hätte, statt mit Notrecht darauf zu reagieren, sagte er.
Überfischung: Mit eigenen Kontrollen soll die Schweiz sicherstellen, dass keine Fischerzeugnisse aus illegaler Fischerei in den Verkauf gelangen. Der Ständerat nahm nach dem Nationalrat eine entsprechende Motion mit 26 zu 8 Stimmen an. Demnach soll die Schweiz eine Verordnung der EU zur Kontrolle der Fischeinfuhren umsetzen. Vor allem soll die Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet sein. Gegen die Annahme wandte sich der Bundesrat. Die meisten Fischprodukte gelangten über die EU in die Schweiz und damit sei die Herkunft dank strenger Kontrollen gewährleistet. Die Privatwirtschaft nutze ausserdem zahlreiche Labels, welche die Qualität und unproblematische Herkunft anzeigten.
Berggebiete: Der Bund soll eine Strategie eigens für die Berggebiete und ländlichen Räume entwerfen. Das verlangt der Ständerat. Er hiess eine entsprechende Motion vom ehemaligen Ständerat Theo Maissen (GR/CVP) mit 21 zu 4 Stimmen gut. Es gebe viele gute Initiativen, aber es fehle eine übergeordnete Strategie, sagte der Bündner Ständerat Stefan Engler (CVP). Dem hielt Bundesrat Johann Schneider-Ammann entgegen, es gebe etwa mit der Neuen Regionalpolitik seit 2007 sehr wohl eine Strategie. Darin seien bereits 600 Projekte unterstützt worden. Eine Evaluation der Wirksamkeit sei geplant. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
SDA/kle
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