Finanzkommission lanciert Kompromiss zu Ergänzungsleistungen
Im Streit um die Kompensation von durch Baselbieter Gemeinden erbrachte Ergänzungsleistungen könnte es zu einem Kompromiss kommen – wenn sich diese vom Kanton mit 15 Millionen Franken abspeisen lassen.

Der Baselbieter Landrat will, dass der Kanton die Gemeinden für die zwischen 2011 und 2015 geleistete Pflegefinanzierung teilweise auszahlt. Dazu sprach er sich am Donnerstag in der ersten Lesung zur Teilrevision des Ergänzungsleistungs-Gesetzes aus. Der Streit um den Verteilschlüssel für Pflegeheimkosten geht zurück auf Bundesrecht von 2011, das die Gemeinden zu stark belastet hatte. Der damalige Gesundheitsdirektor Peter Zwick versprach diesen dann eine indirekte Kompensation von 30 Millionen Franken für 2011 bis 2014, die der Kanton in zwei Tranchen 2015 und 2016 auszahlen sollte.
Inzwischen ist die Kantonskasse leer, weshalb die aktuelle Regierung die Kompensation ohne Termin vertagen wollte. Nach wütenden Protesten von Gemeinden – bei denen diese Mittel im Budget stehen – schlug die landrätliche Finanzkommission (Fiko) als Kompromiss eine einmalige Zahlung von 15 Millionen vor. Die Gemeinden ihrerseits forderten einen Auszahlung von mittlerweile 45 Millionen Franken: Sie machen geltend, dass auch 2015 und 2016 noch der alte unfaire Schlüssel angewendet werde und sich deshalb die auszugleichende Differenz so aufsummiere.
Hinter dem Kompromiss steht inzwischen auch die Regierung: Dieser bringe nicht nur eine Lösung für die Zukunft, sondern schliesse die Vergangenheit definitiv ab, sagte Finanzdirektor Anton Lauber. Würde die Bewältigung der Vergangenheit vertagt, müssten die 45 Millionen Franken eingebucht werden, sagte er weiter. Eine Steuererhöhung wäre dann mit Blick auf das Eigenkapital nicht auszuschliessen.
Künftige Regelung unbestritten
Die eigentliche Änderung des Ergänzungsleistungs-Gesetzes war im Landrat dagegen unbestritten: Künftig sollen die Gemeinden die altersbedingten und der Kanton die invaliditätsbedingten Ergänzungsleistungen übernehmen. Der Kanton soll die Gemeinden mit jährlich 14,3 Millionen Franken dafür entschädigen, dass der von ihnen künftig zu tragenden Anteil an die Ergänzungsleistungen höher ist als bisher.
Definitiv werden die Beschlüsse erst mit der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung. Ändern die Mehrheitsverhältnisse dann nicht, dürfte das Vier-Fünftel-Mehr nicht erreicht werden, mit dem ein Urnengang für Gesetzesänderungen entfällt. Wenn der Landrat den Fiko-Kompromiss am Ende beschliesst, wäre überdies mit einer Gemeindeinitiative zu rechnen: Vor der Landratsdebatte hatten die Gemeinden Widerstand angekündigt; eine einmalige 15-Millionen-Zahlung ist für den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) inakzeptabel.
SDA/las
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