Filesharing: Was Nutzer jetzt beachten müssen
Die Verhaftung der Megaupload-Betreiber hat Folgen: Einige Filesharing-Dienste haben ihre Angebote bereits eingeschränkt. Der Schweizer Anbieter Rapidshare indes sieht keinen Handlungsbedarf. Wagt er zu viel?
Ende November hat der Bundesrat entschieden: Das Urheberrecht wird nicht verschärft. Das heisst für Internetnutzer unter anderem, dass sie auch weiterhin straffrei Filme und Songs herunterladen können. «Der Download von – auch von urheberrechtlich geschützten – Filmen und Songs zu Privatzwecken ist in der Schweiz legal. In vielen anderen Ländern ist derselbe Sachverhalt allerdings illegal», so der Schweizer Jurist und Internetrechtsexperte David Rosenthal.