Feuerwehrstreit kommt vor Gericht
Das im März in Kraft gesetzte neue Arbeitszeitreglement für die Basler Berufsfeuerwehr wird zum Gerichtsfall: Betroffene haben eine Verfassungsbeschwerde beim Appellationsgericht eingereicht.

88 der insgesamt 95 Berufsfeuerwehrleute tragen die Beschwerde mit, wie die Gewerkschaften vpod und Syna am Donnerstag mitteilten. Gerügt wird eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebotes, weil das Reglement die Betroffenen «ohne vernünftigen sachlichen Grund massiv schlechter stellt». Es basiere zudem auf veralteten Eckwerten einer 26-jährigen Studie, hiess es weiter.
Die Gewerkschaften monieren zudem willkürliche Regelungen bei zentralen Punkten. Ein Gutachten von Arbeitsrechtlern der Uni St.Gallen widerlege die Regierungs-Argumentation. Betroffene und Gewerkschaften hatten ihre Einwände schon vor der auf Jahresbeginn rückwirkenden Inkraftsetzung vorgebracht, jedoch erfolglos.
Mehrfach öffentlich protestiert
Gemäss Regierung, die auf ein externes Gutachten verweist, wahrt das neue Reglement den Status Quo innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten. Es verschlechtere die Arbeitsbedingungen bei der Berufsfeuerwehr nicht. Deren Angestellte blieben gegenüber anderem Kantonspersonal leicht besser gestellt, «in einem vertretbaren Rahmen». Anlass für die Revision der Regelungen bei der Schichtdienst leistenden Feuerwehr waren neue Verordnungen zur Arbeitszeit sowie zu Ferien und Urlaub für Kantonsangestellte. Die alten Feuerwehr-Regelungen waren laut Regierung teils deutlich anders.
Feuerwehrleute hatten gegen das neue Reglement mehrmals öffentlich protestiert und mehr Personal gefordert, da sie Verschlechterungen befürchten. Sie machten dabei auch auf eine hohe Belastung und viele angehäufte Überstunden aufmerksam. Verantwortliche erklärten letztere mit Ausfällen und Rekrutierungs- Schwierigkeiten.
SDA/amu
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