Hunderte Fälle ausgewertetDie Kesb gewinnt fast immer
Eine Analyse von fast 800 Entscheiden des Bundesgerichts zeigt: Wer gegen die Schutzbehörde bis vors höchste Gericht geht, hat nur in fünf Prozent aller Fälle Erfolg.

Ein trauriges Kind: Wenn die Kesb Kindeschutzmassnahmen ergreifen muss, gibt es in der Regel viele Verlierer.
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Der Entscheid hinterlässt eine verzweifelte Mutter: Am 14. November 2019 nimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden/Sissach BL der Frau die Tochter weg und platziert sie in einem Heim. Die Mutter wehrt sich vor Gericht – in letzter Instanz mit einer Beschwerde vor Bundesgericht.