Familienrecht bleibt Baustelle
Auch wenn die Ehe nicht aus der Mode kommt, leben immer mehr Menschen im Konkubinat. Das erfordert neue rechtliche Regeln. Für mehr als punktuelle Revisionen gibt es aber keinen Konsens.

Braucht es eine weniger einschneidende Alternative zur Ehe? Sollen Konkubinatspartner in Härtefällen einen Erbanspruch haben? Diese Fragen stellt der Bundesrat mit seinem Bericht zum Familienrecht zur Diskussion. Beide adressieren dasselbe Problem: In der Schweiz heiraten inzwischen weniger als 60 Prozent aller Menschen; rund die Hälfte davon lässt sich wieder scheiden. Auch viele Ledige und Geschiedene führen aber eine Beziehung, bei der sie sich mehr als das Bett teilen. Ihnen fehlt der rechtliche Schutz der Ehe. Im Extremfall verliert jemand Unterhalt, Wohnung und Altersvorsorge.