Fall Rappaz: «Ärzte können sich wehren»
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Ärzte Hungerstreikende wie den Walliser Hanfbauern zwangsernähren müssen. Trotzdem gibt es für Mediziner Hintertüren, wie Rechtsprofessorin Brigitte Tag erklärt.
Müssen sich die Ärzte dem Urteil aus Lausanne beugen? Brigitte Tag: Laut Bundesgericht können sich die Mediziner nicht auf die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften berufen, um sich einer Zwangsernährung zu widersetzen. Die Pflicht dazu leitet das Bundesgericht aus der polizeilichen Generalklausel ab. Aber die Ärzte haben Grundrechte, auf die sie sich berufen können, etwa die Gewissensfreiheit. Wenn der Arzt also aus Gewissensgründen die Zwangsbehandlung nicht durchführt, kann er hierzu, meiner Meinung nach, nicht gezwungen werden.