Fall Mörgeli: Rektor der Uni Zürich tritt zurück
Andreas Fischer tritt per sofort zurück. Die Kritik habe den Unirektor persönlich sehr belastet, sagt Prorektor Otfried Jarren. Er wird bis auf weiteres die Leitung übernehmen.

Der Rektor der Universität Zürich (UZH) tritt wegen der umstrittenen Entlassung von Titularprofessorin Iris Ritzmann vorzeitig zurück: Statt erst Ende Juli 2014 gibt Andreas Fischer die Leitung der Uni per sofort ab. Die Kündigung der Medizinhistorikerin wird jedoch nicht rückgängig gemacht.
Fischer sei «aus Angst und Sorge um die Reputation der Universität» zurückgetreten, sagte Prorektor Otfried Jarren auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Fischer habe ein ausgesprochenes Gefühl für Qualität und Reputation. Die Kritik, die im Zusammenhang mit der Entlassung Ritzmanns auf die Universität niederprasselte, habe ihn persönlich sehr belastet.
Der Rektor habe sich zum sofortigen Rücktritt entschlossen, um weiteren Schaden abzuwenden, sagte Jarren weiter. Ob der bereits gewählte Nachfolger Michael Hengartner sein Amt früher als geplant antritt, ist unklar. Bis auf Weiteres übernimmt Jarren die Leitung.
Fischer war siebeneinhalb Jahre als Rektor tätig und sah sich in den vergangenen Tagen harscher Kritik ausgesetzt. Die Universität wurde von zahlreichen Professorinnen und Professoren aus dem In- und Ausland für den Rausschmiss Ritzmanns kritisiert.
Über 200 Wissenschaftler unterzeichneten deswegen gar eine Protestschrift. Sie soll morgen Donnerstag in Form von Zeitungsinseraten publiziert werden. Diese Kritiker vermuten, dass Ritzmann ein Bauernopfer aufgrund politischen Drucks gewesen sei.
Die ehemalige Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts habe dem TA vertrauliche Informationen zugespielt. Damit soll sie die kritische Berichterstattung über SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und seine mangelhaften Leistungen als Leiter des Medizinhistorischen Museums unterstützt haben.
Entlassung Ritzmanns wird untersucht
Gleichzeitig mit dem sofortigen Rücktritt Fischers teilte die Universität mit, dass die Entlassung Ritzmanns untersucht werde. «Wir wollen wissen, ob dies ein angemessener Entscheid war», sagte Jarren weiter. Mit der Untersuchung wurde Heinrich Koller, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Justiz, betraut.
Einen Rückzieher macht die Universität zudem bei ihrer Forderung, dass Ritzmann ihren Lohn seit der Suspendierung im November 2012 zurückzahlen soll - immerhin einen ganzen Jahreslohn, obwohl das Arbeitsverhältnis bis vor kurzem nicht aufgelöst war.
«Wir stehen zur Kündigung»
Man habe gemerkt, dass die Öffentlichkeit diese Forderung nicht verstehe, sagte Jarren. Deshalb werde darauf verzichtet. Verzichten will die Uni auch auf die «Überprüfung der Lehrbefähigung» Ritzmanns, die noch vor wenigen Tagen angekündigt wurde. Der Titel der Titularprofessorin wird ihr somit nicht aberkannt.
Bei der Entlassung an sich bleibt die Uni jedoch dabei: «Wir stehen zur Kündigung», sagte Jarren. Die Universität werde Frau Ritzmann während ihrer sechsmonatigen Kündigungsfrist bis April zudem auch keinen Lohn mehr bezahlen. Dies sei juristisch so korrekt.
Ritzmann will trotz allem an die Uni zurück
Ritzmann betrachtet ihre Kündigung nach wie vor als «Strafaktion» und will sie anfechten. «Ich fühle mich der Universität als wissenschaftliche Institution immer noch verbunden», sagte sie auf Anfrage der sda. Sie wolle trotz aller Vorfälle zurück.
Den Rücktritt des Rektors wertet sie als «gutes Zeichen» dafür, dass die Vorgänge nun aufgeklärt würden. Es sei gut, dass Fischer die Verantwortung übernommen habe, auch wenn er persönlich natürlich nicht für alles verantwortlich sei. «Da gab es noch andere.»
An ihrem Arbeitsplatz war die Medizinhistorikerin seit November 2012 nicht mehr. Nachdem die UZH eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht hatte, wurden Ritzmann und ihr Ehemann, der ebenfalls an der UZH arbeitet, für eine Nacht in Polizeihaft genommen. Danach sistierte die UZH beide Arbeitsverhältnisse. Das Strafverfahren ist noch hängig.
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