Fall Insieme lockt Whistleblower aus der Reserve
Die mutmasslich illegalen Beschaffungsmethoden in der Steuerverwaltung haben einen Stein ins Rollen gebracht. Mehrere Anzeigen in ähnlichen Fällen sind eingegangen.

Seit in der Eidgenössischen Steuerverwaltung Unregelmässigkeiten bei Beschaffungen ans Licht gekommen sind, häufen sich die Meldungen über mögliche Verstösse in anderen Departementen. Bei der Finanzdelegation sind mehrere Anzeigen eingegangen.
Die Findel habe in den vergangenen Tagen vermehrt «Briefe oder E- Mails erhalten mit der Bitte, uns um dieses oder jenes Projekt zu kümmern», erklärte Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR), Präsident der Finanzdelegation (Findel), in der Sendung «HeuteMorgen» von Schweizer Radio DRS.
Die sieben Meldungen seien konkret und kämen von Leuten, die offenbar nahe an den Projekten seien. Einige seien unterschrieben, andere anonym versandt worden. Alle waren an Urs Schwaller adressiert, wie er auf Anfrage sagte. Er erklärt sich diese Häufung damit, dass er im Zusammenhang mit dem Fall Insieme öfters in den Medien präsent war.
Die anonymen Meldungen habe er gelöscht, die anderen an die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet. Dort ist die Whistleblowing-Meldestelle des Bundes angesiedelt. Vize-Direktor Michel Huissoud hat seit dem Fall um das Informatikprojekt Insieme bei der Steuerverwaltung noch nicht mehr Meldungen festgestellt.
Beschaffungswesen im Fokus
Aber die Anzahl Meldungen sei weniger interessant als die Qualität der Information, sagte Huissoud der Nachrichtenagentur sda. «Die gravierenden Fälle betreffen das Beschaffungswesen.» Oft würden aber auch unsaubere Abgrenzungen zwischen Geschäftlichem und Privatem gemeldet. So beispielsweise die Benutzung des Dienstfahrzeugs für private Zwecke.
Gemäss Bundespersonalgesetz sind seit Januar 2011 die Angestellten des Bundes verpflichtet, «alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen» zu melden. Sie sind auch berechtigt, «andere Unregelmässigkeiten» der EFK zu melden. Wer in guten Treuen eine Anzeige oder Meldung erstattet, darf deswegen nicht in seiner beruflichen Stellung benachteiligt werden.
Die EFK leitet Strafanzeigen postwendend an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiter. Verdachtsmeldungen werden abgeklärt. Rückmeldungen an den Whistleblower gibt es keine.
Sensibilität erhöht
Für Huissoud ist jede Meldung wichtig. Im Gegensatz zur Findel akzeptiert die EFK auch anonyme Meldungen. Das Problem sei jedoch, dass die Meldestelle noch zu wenig bekannt sei. «Der Fall Insieme war gut, weil er gezeigt hat, dass das Kontrollsystem funktioniert», sagte Huissoud. Zudem habe er gezeigt, dass es auch Vorgesetzte treffen könne.
Auch der Fall Dübendorf mit Solar Impulse und Bertrand Piccard habe gezeigt, dass die EFK-Berichte ernst genommen würden.
Der Fall Insieme hat offenbar auch in kantonalen und städtischen Verwaltungen das Sensorium für mögliche Unregelmässigkeiten verfeinert. In Bern soll ein unabhängiger Experte Filz-Vorwürfe bei den Stadtbauten Bern (Stabe) untersuchen.
Ein ehemaliger Angestellter soll für seine neue Firma städtische Bewachungsaufträge erhalten haben. Seine Schwester soll seine alte Stelle übernommen haben. Der Job sei nicht öffentlich ausgeschrieben gewesen. Zudem kontrolliere die Frau nun für die Stabe die Leistungen und Abrechnungen des Sicherheitsunternehmens.
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