Fall Fehr: Geldfluss zwischen den Ämtern im Fokus
Der Fall um die Putzfrau von SVP-Nationalrat Hans Fehr nimmt eine neue Wendung: Das Bundesamt für Migration fordert vom Kanton Zürich bis zu 100'000 Franken Sozialhilfegelder zurück.
Im Fall der serbischen Asylsuchenden, die schwarz für SVP-Nationalrat Hans Fehr und dessen Frau Ursula gearbeitet hat, fordert das Bundesamt für Migration (BFM) Sozialhilfegelder von bis zu 100'000 Franken vom Kanton Zürich zurück. Die Gelder für die Jahre 2011 und 2012 belaufen sich auf rund 70'000 Franken, wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf eine «gut informierte Person» schreibt.
Für das Jahr 2013 werden es demnach zwischen 15'000 und 30'000 Franken sein; die genaue Berechnung des Betrags ist noch nicht abgeschlossen. Auslöser für die Rückforderung war ein Härtefallgesuch, das die Asylsuchende im Oktober 2012 beim BFM eingereicht hatte. In diesem erwähnte die Frau, dass sie als Putzfrau arbeite.
Nie Sozialhilfe erhalten
Das BFM lehnte das Gesuch im Mai 2013 ab und ging dem Hinweis auf die Erwerbsarbeit der Asylsuchenden nach. In der Folge verlangte es vom Zürcher Sozialamt die Rückzahlung der Sozialhilfegelder, die das BFM in den letzten drei Jahren bezahlt hatte, damit das Sozialamt die serbische Asylsuchende unterstütze. Das BFM bemerkte demnach nur durch Zufall, dass es Sozialhilfegelder für eine arbeitende Asylsuchende ausbezahlt hatte, wie die «NZZ am Sonntag»"schreibt.
Warum das so ist und ob dabei bei Bund und Kanton Kontrollmechanismen versagten, steht nicht fest. Weder das BFM noch das Zürcher Sozialamt äussern sich zum Fall. Fest steht aber, dass das Sozialamt die Gelder nicht an die Gemeinde Eglisau weitergeleitet hat und dass der Putzfrau in den letzten drei Jahren nie Sozialhilfe entrichtet worden ist.
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