Fahrverbot für die persönliche Freiheit
Das Korsett der Gesellschaft wird immer enger geschnürt. Neue Gesetze haben immer mehr den Charakter von Strafen für ein Verhalten jenseits der verordneten Gesinnung.

Lange war es auf Schweizer Strassen so: Wer viel zu schnell fuhr oder mit viel Alkohol oder mit rauscherzeugenden Substanzen wie: Haschisch, Kokain, Heroin, Crystal Meth, LSD, Ecstasy und vielleicht sogar irgendeinem stimulierenden Bachblütenkügelchen, und wer das Pech hatte, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, der wurde gebüsst, und die Staatsmacht sprach gegebenenfalls ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit aus. Nach Zahlung eines in der Regel horrenden Bussgeldes und Verbüssung seiner Verfehlung durfte der Delinquent wieder am motorisierten Verkehr teilnehmen.